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Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 38, S. 2241)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Im vergangenen Jahr hat die Wettbewerbszentrale ausweislich ihres Jahresberichts für 2015 über 12 000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Laut PM der Wettbewerbszentrale vom 3.5.2016 betrafen dabei weit über die Hälfte aller Beschwerden Werbe- und Vertriebsfälle im Internet. Hauptgrund für Beanstandungen waren Irreführungsfälle und Verstöße gegen Informationspflichten – allerdings mit rückläufiger Tendenz. "Die Zahlen sind in diesem Bereich um 11 % auf 7 000 Fälle zurückgegangen.", so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Dennoch bilden irreführende und intransparente Praktiken nach wie vor mit knapp 60 % den Hauptanteil bei den eingereichten Beschwerden. Deutlich weniger Beanstandungen waren zu irreführenden Preisangaben zu verzeichnen (–19 %). Gestiegen sind dagegen Fälle mit Täuschungen und Irreführungen über geschäftliche Verhältnisse der Anbieter, wie etwa die Firmengröße, das Alter oder auch das Vorspiegeln örtlicher oder regionaler Präsenz (+ 14 %). Auch wenn die meisten Wettbewerbsstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden konnten, musste die Wettbewerbszentrale 2015 knapp 600 Gerichtsverfahren führen. Dabei nahm die Zahl der Fälle beim EuGH zu. Einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Wettbewerbsrecht 2015/2016 gibt Lettl in der aktuellen Ausgabe. Das Thema ist auch Gegenstand des Vortrags von Jörn Feddersen (Richter am BGH, I. Zivilsenat, Karlsruhe) im Rahmen der vom 21.9.–23.9.2016 stattfindenden 33. Heidelberger Wettbewerbstage, die von der dfv Mediengruppe veranstaltet werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter http://shop.ruw.de/hwt/.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

Entscheidungen

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