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Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 26, S. 1556)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Grenzüberschreitender Austausch von Steuerdaten. Diesem Ziel ist die Bundesregierung nun einen Schritt näher gekommen. Am 20.6.2016 hat Dr. Angela Merkel den von der Bundesregierung beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27.1.2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte" an den Präsidenten des Bundestags, Prof. Dr. Norbert Lammert, übersandt. "Auf der Grundlage dieser Vereinbarung sollen zukünftig länderbezogene Berichte (‘Country-by-Country Reports’) zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten ausgetauscht werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein solcher Austausch zwischen zwei Vertragsstaaten beginne aber erst dann, wenn beide Vertragsstaaten alle Voraussetzungen erfüllt und darüber hinaus zugesichert hätten, die jeweiligen Anforderungen an den Datenschutz zu beachten. Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden solle unter voller Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben automatisch erfolgen. Die Daten würden nur den Steuerbehörden des jeweiligen Landes übermittelt und nicht veröffentlicht, wird versichert. Das Ziel des Gesetzes erörtert die Bundesregierung zu Beginn: Multinational tätige Unternehmen nutzen im Vergleich zu national tätigen Unternehmen die unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten aus – Reduzierung der Steuerlast "durch günstige Steuergestaltungen". Ein weiterer Gewinn aus Sicht der Bundesregierung durch das Gesetz: Deutschland werde zukünftig nicht nur länderbezogene Berichte deutscher Konzerne erhalten und ins Ausland weitergeben. Deutschland werde zudem länderbezogene Berichte großer ausländischer Konzerne erhalten, die im Inland durch Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten tätig seien. (hib vom 21.6.2016) Kathrin Gotthol...

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