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Die Woche im Blick (BB 2015, Heft 6)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern (hib-Meldung vom 28.1.2015). Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMAS, Gabriele Lösekrug-Möller, im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 28.1.2015 deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden. Gleichwohl würden die Wirkungen des Gesetzes natürlich überprüft, aber dies brauche Zeit. Niemand wolle mit der Protokollpflicht ein Bürokratiemonster schaffen, aber man müsse damit die ehrlichen Arbeitgeber vor jenen schützen, die das Gesetz umgehen wollten, sagte sie. Auch die Fraktionen verteidigten im Grundsatz die Protokollpflicht. Die SPD-Fraktion betonte, ohne eine solche Aufzeichnung der Arbeitszeiten würde Missbrauch Tür und Tor geöffnet und das Gesetz wirkungslos. Auch die Union stellte klar, dass man die Hysterie aus der Diskussion herausnehmen und nüchtern nach "lebensnahen Regelungen" suchen müsse. Sie betonte jedoch, dass es in einigen Bereichen "Nachdenkbedarf" gibt. Auch sollte man über die festgelegte Verdienstgrenze von EUR 2.958, bis zu der die Aufzeichnungspflicht gilt, nachdenken. Diese Grenze sei in Bezug auf die Mindestlohnfrage völlig unrealistisch, denn sie würde bedeuten, dass jemand bei EUR 8, 50 Stundenlohn 29 Tage im Monat mit einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden arbeiten müsste.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

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