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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 30)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Als erste Schweizer Bank hat die UBS Ende 2014 als Datum genannt, bis zu dem Steuerhinterzieher unter ihren deutschen Kunden ihr Geld abziehen oder eine Selbstanzeige in Deutschland nachweisen müssen; die Credit Suisse hat einer Meldung nicht widersprochen, wonach sie derartiges bereits bis Ende 2013 erwartet. Die UBS will mit dieser relativ langen Frist Schwierigkeiten Rechnung tragen, den Nachweis korrekt zu erbringen (FAZ, 13.7.2013, 23). Wie schwierig das sein kann, zeigt der Fall Hoeneß (s. dazu auch Editorial Schenk, CB 2013, Heft 4) – auch wenn hier wegen Verjährung eines großen Teils der selbstangezeigten Hinterziehungsbeträge eine Bewährungsstrafe in Rede steht (FAZ, 15.7.2013, 17, 18). Die Luft wird für Steuersünder "dünn": So sind z. B. zehn UBS-Bankenfilialen von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden – nicht zuletzt aufgrund der Daten einer angekauften Steuer-CD durch das Land NRW. Gegen den Verkäufer hat die Schweizer Bundesanwaltschaft Anklage wegen Wirtschaftsspionage erhoben (Focus online vom 30.6.2013). Dann wird wohl in Rede stehen, ob sich NRW einer Hehlerei anschuldigen lassen muss. In der Schweiz wird mittlerweile heftig darüber diskutiert, auf welcher rechtlichen Grundlage Bankmitarbeiter Daten liefern dürfen; dies soll durch ein Sondergesetz (z. B. durch eine Einzelbewilligung) geregelt werden (HB vom 4.7.2013, 31). Interessant ist insofern die Antwort der Bundesregierung zu Selbstanzeigen (vgl. Meldung auf der folgenden Seite). Es bleibt spannend.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

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