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Die Woche im Blick (BB 2008, Heft 31, S. 1647)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Durch das JStG 2007 wurde für die Fälle von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen das System der korrespondierenden Besteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und ihres Gesellschafters eingeführt. Insbesondere in grenzüberschreitenden Sachverhalten ergeben sich zahlreiche Zweifelsfragen – u. a. im Hinblick auf die Erfassung verhinderter Vermögensmehrungen und bei Anwendung des Korrespondenzprinzips auf ausländische Betriebsstätten –, die Rometzki/Schnittger aufzeigen und einer Lösung anhand einer am Gesetzeszweck orientierten Auslegung zuführen. Sedemund/Fischenich beschäftigen sich mit der Frage der Steuerneutralität von Leistungen ausländischer Kapitalgesellschaften nach § 27 Abs. 8 KStG.

Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht

Entscheidungen

BFH: Vorliegen eines Dienstverhältnisses – Arbeitsrechtliche Fiktion ist einkommensteuerrechtlich nicht maßgeblich

Mit Urteil vom 8.5.2008 – VI R 50/05 – hat der BFH wie folgt entschieden: Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung geltend, begründet dies noch nicht die Feststellung, er sei auch im steuerlichen Sinne von Anfang an als Arbeitnehmer anzusehen.

Eine sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (Anschluss an BFH-Urteile vom 21.9.1982 VIII R 73/79, BFHE 137, 251, BStBl. II 1983, 201, und vom 21.9.2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl. II 2005, 44).

Der Kläger hatte aufgrund einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung von seinem Vater für seine Tätigkeit als Landwirtschaftsmeister Zahlungen in Höhe von 320 234 DM (1996) und 89 430 DM ...

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