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Die Woche im Blick (BB 2008, Heft 15, S. 752)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Eines der beherrschenden Diskussionsthemen im Rahmen der Erbschaftsteuerreform ist die Problematik der "Doppelbelastung von Tatbeständen" – u. a. bei der Veräußerung von Gewerbebetrieben – mit Erbschaft- und Einkommensteuer. Die Autoren Rave/Mannweiler/Kühnold untersuchen die Problematik an Beispielen verschiedener Vermögensübertragungen. Dass die Auffassung der OFD Rheinland in ihrer Kurzinformation vom 21.1.2008, wonach nur die aus einer Aktienanleihe erzielten Zinserträge steuerliche Berücksichtigung finden sollen, mit der Rechtsprechung des BFH nicht in Einklang zu bringen ist, zeigt Hagen in seinem Beitrag.

Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht

Entscheidungen

BFH: Öffentliche Toilettenanlage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Marktbetriebs

Mit Urteil vom 7.11.2007 – I R 52/06 – hat der BFH entschieden, dass eine öffentliche Toilettenanlage nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen eines von einer Stadt als BgA unterhaltenen Marktbetriebs behandelt werden kann. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs daher nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Zuordnung zum gewillkürten Bertriebsvermögen stand entgegen, dass die Toilettenanlage – so der BFH – ausschließlich der hoheitlichen Tätigkeit der Stadt diente (§ 4 Abs. 5 KStG).

Volltext des Urteils: BBL2008-752-1 unter www.betriebs-berater.de

BFH: Erstmalige Realisierung von KSt-Guthaben – "Minderungspause" als verfassungsrechtlich unbedenkliche Entscheidung des Gesetzgebers

Mit Urteil vom 19.12.2007 – I R 52/07 – hat der BFH entschieden, dass eine Realisierung von KSt-Guthaben gemäß § 37 Abs. 2 KStG 1999 n. F. nur durch Gewinnausschüttungen möglich ist, die zeitlich nach dem Stichtag für die erstmalige Ermittlung des Guthabens nach Maßgabe des ...

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