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Die deutsche EXIT-Besteuerung bei Wegzug von Unternehmen ins Ausland (BB 2012, Heft 13, S. 803)

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EuGH-Rechtsprechung National Grid Indus B.V.

Zusammenfassung

 
Überblick

Die Rechtsfolgen, die an einen Unternehmenswegzug in das Ausland knüpfen, folgen keinem einheitlichen Besteuerungskonzept, sondern richten sich in Abhängigkeit von dem jeweils verwirklichten Sachverhalt nach den deutschen Einzelsteuergesetzen. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen einem steuerlichen Wegzug eines Unternehmens als Ganzem, einem Wegzug von Betrieben oder Teilbetrieben sowie der Verbringung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland. In allen Fällen droht den Steuerpflichtigen häufig eine (teils) erhebliche Schlussbesteuerung nicht realisierter Vermögenszuwächse (stiller Reserven) ohne entsprechenden Liquiditätszufluss. Der EuGH hat am 29.11.2011 in der Rechtssache National Grid Indus B.V. zu der Frage Stellung genommen, ob die Sofortbesteuerung stiller Reserven bei Verlegung des Geschäftsleitungssitzes einer niederländischen Kapitalgesellschaft in das EU-Ausland gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht, da dort ähnliche Vorschriften für die Besteuerung stiller Reserven existieren. Dies führt sowohl zu steuerlichem Handlungsbedarf als auch zu Gestaltungspotential für die Beratungspraxis.

I. Wegzug von Kapitalgesellschaften

1. Verlegung des Satzungssitzes ins Ausland

a) Zivilrechtliche Rahmenbedingungen

Im Folgenden soll sprachlich differenziert werden zwischen dem statutarischen Sitz oder Satzungssitz einer Kapitalgesellschaft auf der einen Seite und dem Sitz ihrer Geschäftsleitung, dem Verwaltungssitz oder dem Sitz der Hauptverwaltung auf der anderen Seite.

Im Zusammenhang mit einem Wegzug kommt der gegenseitigen Anerkennung von ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsformen maßgebliche Bedeutung zu. Diese richtet sich im internationalen Vergleich entweder nach der Gründungs- oder nach der Sitztheorie.[1]

Nach der in Deutschland geltenden Sitz...

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