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DGUV-R 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz

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Hier gelangen Sie zur DGUV-R 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

 
Fassung 01.12.2025
Fundstelle DGUV
Änderung Umfassend überarbeitete Fassung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die DGUV Regel 112-191 wurde umfassend überarbeitet und bietet in der neuen Ausgabe ein noch umfassenderes Werk zur Auswahl und zur Benutzung von Fußschutz und Knieschutz. Neben essenziellen Informationen zu Sicherheitsschuhen werden auch speziellere Themen, z. B. orthopädischer Fußschutz, behandelt. Insgesamt 11 Anhänge bieten zusätzliche Praxishilfen. Unter anderem werden diese Neuerungen umgesetzt: - Die Inhalte werden entsprechend der Änderungen in den entsprechenden europäischen und nationalen Regelwerken angepasst. - Die sicherheitstechnisch relevanten Veränderungen aus den Fuß- und Knieschutznormen werden eingearbeitet. - Die Berechnung der Risikoprioritätszahl wird gestrichen, da diesbezüglich eine Leitlinie der DGUV vorliegt. - Die auf die Unfallversicherungsträger bezogene Beispielsammlung wurde entfernt. Stattdessen wird im Anhang 2 auf die tätigkeitsbezogene Beispielliste auf der Internetseite des Sachgebietes Fußschutz des Fachbereichs PSA der DGUV verwiesen. - Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Chemikalien. - Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Risiken in Gießereien. - Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Risiken beim Schweißen und verwandten Verfahren. - Es werden Verschleißmerkmale und Beschädigungen definiert, die eine sichere Benutzung von Fuß- und Knieschutz ausschließen (Ablegereife). - Empfehlungen für die Auswahl von Fuß- und Knieschutz für ausgewählte Arbeitsbereiche werden aufgenommen. - Als Anlagen sind Muster-Betriebsanweisungen für Fuß- und Knieschutz enthalten.

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