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Datenschutzbeauftragte und Interessenkonflikte – Die Gefahr der Unvereinbarkeit mit sonstigen Aufgaben und Ämtern (BB 2024, Heft 01/02, S. 54)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Datenschutzbeauftragte müssen ihre Tätigkeit völlig unabhängig und frei von Interessenkonflikten ausführen können. Nach jüngster Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 6.6.2023 – 9 AZR 383/19, BB 2023, 2425) ist ein Betriebsratsvorsitzender, der zum Datenschutzbeauftragten ernannt wird, nicht unabhängig i. S. d. DS-GVO, da er sich selbst kontrollieren müsste. Die Rechtsprechungsänderung schafft Klarheit darüber, wann neben der Stellung des Datenschutzbeauftragten bestehende weitere Aufgaben und Pflichten nicht mehr mit dem Amt vereinbar sind. Zugleich stellen sich indes die Fragen, welche Positionen und Ämter in Unternehmen unvereinbar mit der gleichzeitigen Bestellung zum Datenschutzbeauftragten sind und welche Maßnahmen bei Interessenkonflikten zu ergreifen sind.

I. Der Datenschutzbeauftragte als neutrale betriebliche Datenschutzaufsicht

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO. Danach hat er als neutrale Stelle die Einhaltung des Datenschutzrechts im Unternehmen zu überwachen. Hierzu gehört insbesondere, die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter sowie die mit der Datenverarbeitung im Unternehmen betrauten Beschäftigten über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und auf die Einhaltung der nationalen und internationalen datenschutzrechtlichen Vorschriften hinzuwirken.[1] Dabei ist ein direkter Kontakt zur Geschäftsführung, also den letztlich Verantwortlichen für datenschutzrechtliche Organisationsentscheidungen, zu gewährleisten, damit der Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe gerecht werden kann (Art. 38 Abs. 3 S. 3 DS-GVO).

[1] Mengel, in: StichwortKommentar Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2023, Datenschutzbeauftragter, Rn. 20.

II. Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten

An die Person des Datenschutzbeauftragten werden diverse Anforderungen gestellt. So bedarf es einer ausreichenden beruflichen Qualifikation, insbesondere des erforderlichen...

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