Dipl.-Volksw. Fritz Schmidt
1.3.1 Beim Beitritt zu erhebende personenbezogene Daten
Damit die Mitgliederliste geführt werden kann, sind beim Beitritt folgende Daten zu erheben:
- Familienname,
- Vorname und
- Anschrift.
Für die Kirchensteuerabfrage und die Meldung nach § 45d EStG wird zusätzlich
- die Steueridentifikationsnummer und
- das Geburtsdatum
benötigt, sodass diese Daten beim Beitritt zur Genossenschaft erhoben werden dürfen.
Teilweise werden in den Beitrittserklärungen auch noch der Beruf und weitere personenbezogene Daten erhoben. Dies ist aus dem Prinzip der Datensparsamkeit heraus unzulässig.
1.3.2 Unzulässigkeit einer Bonitätsabfrage bei einer Auskunftei als Grundlage für die Entscheidung über den Aufnahmeantrag in die Genossenschaft
Eine Bonitätsabfrage bei einer Auskunftei als Grundlage für die Entscheidung, ob jemand in die Genossenschaft aufgenommen wird oder nicht, ist unzulässig. Die Aufsichtsbehörden argumentieren hier, dass bei der Aufnahme in die Genossenschaft kein finanzielles Risiko für die Genossenschaft bestehen soll, das die Bonitätsabfrage zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen könnte, da ein Interessent erst dann Mitglied werde, wenn er den erforderlichen Betrag zum Erwerb des Mitgliedschaftsanteils entrichtet hat.
1.3.3 Abfrage von Daten bei der Begründung der Mitgliedschaft, die für die spätere Vergabe einer Wohnung von Bedeutung sind
Manchmal erheben Genossenschaften bereits bei der Bewerbung um die Genossenschaftsmitgliedschaft die persönlichen Verhältnisse der potenziellen Mitglieder, also vor Unterbreitung eines konkreten Wohnungsangebots. In seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 hält der Hamburgische Datenschutzbeauftragte dieses Vorgehen für unzulässig. Begründet wird dies damit, dass die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft den Erwerb eines Mitgliedschaftsanteils voraussetzt, mithin ein Interessent erst dann Mitglied wird, wenn er den erforderlichen Betrag zum Erwerb des Mitgliedschaftsanteils entrichtet hat. Damit besteht für die Genossenschaft zu diesem Zeitpunkt kein finanzielles Risiko, welches eine weitergehende Datenerhebung rechtfertigen könnte.
Der Auffassung der Hamburgischen Auf...