Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Datenschutz bei Maklertätigkeit

Dipl.-Volksw. Fritz Schmidt
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Teilweise sind Wohnungsunternehmen auch als Makler tätig. Aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz werden Immobilienmaklern besondere Sorgfalts- und Meldepflichten auferlegt. Diese Regelungen haben auch Wohnungsunternehmen zu beachten, die als Immobilienmakler tätig sind.

Zu den Sorgfaltspflichten gehört es, die Identität der Kunden festzustellen. Bei der Vermittlung von Immobilienkäufen ist die Identität von Käufer und Verkäufer festzustellen. Die Identitätsfeststellung hat für beide Vertragsparteien auch bei der Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen zu erfolgen, wenn die monatliche Miete oder Pacht nach dem Vertrag 10.000 Euro oder mehr beträgt.

1 Identifizierungspflichten

Ein Interessent muss nur dann identifiziert werden, wenn ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kaufvertrags besteht. Indizien für das ernsthafte Interesse sind:

  • Anforderung und Erhalt eines Kaufvertragsentwurfs,
  • Abschluss einer Reservierungsvereinbarung oder eines Vorvertrags,
  • Zahlung einer Reservierungsgebühr.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung ist die Datenerhebung bei den Vertragspartnern bei ernsthaftem Interesse am Vertragsabschluss datenschutzrechtlich unproblematisch. Nicht zulässig ist die Identifizierung z. B. durch Vorlage einer Kopie des Ausweisdokuments bereits bei der Vereinbarung eines Besichtigungstermins, da hier nicht von einem ernsthaften Kaufinteresse auszugehen ist.

Erst bei ernsthaftem Interesse am Vertragsabschluss ist das Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass oder unbefristeter Aufenthaltstitel) zu kopieren oder zu digitalisieren. Die handschriftliche Erfassung der Ausweisdokumente ist nicht ausreichend (§ 8 Abs. 2 GwG).

Bei den oben genannten Pacht- oder Mietverträgen ist der Auftraggeber bereits bei Auftragserteilung zu identifizieren.

Die bei der Datenerhebung best...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwalterv ... / 4.5 Faktischer Verwalter
    0
  • GEG 2024 – Synopse / § 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters (ZertVerwV) / 3.4.3 Durchführung nichtiger Beschlüsse
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Bild: Haufe Shop

Uwe Effenberger bietet mit seinem Buch einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema Künstliche Intelligenz und zeigt, wie Sie KI erfolgreich in Ihrer Immobilienverwaltung einsetzen können. Es erklärt die Grundlagen Künstlicher Intelligenz , erläutert die wichtigsten Fachbegriffe und zeigt, wie KI den Arbeitsalltag in der Verwaltung erleichtern kann. Mit zahlreichen Praxisbeispielen und Tools.


Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung
Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung

Zusammenfassung Überblick Werden personenbezogene Daten erhoben, ist der Betroffene darüber zu informieren, was mit seinen Daten geschieht, damit er die ihm zustehenden Rechte, insbesondere diejenigen aus Art. 15 ff. DSGVO, wahrnehmen kann. Bei den ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren