Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

CSDDD: Die EU-Lieferkettenrichtlinie und wesentliche Unterschiede zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Dr. Daniel Walden
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Recht kurz nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wird es infolge neuer EU-Regulierung zu Änderungen des LkSG kommen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf EU-Ebene wurden über 2 Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags (doch noch) erfolgreich abgeschlossen. Parlament und Rat haben die Verhandlungsergebnisse final gebilligt und die CSDDD ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Nunmehr ist die CSDDD von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten 2 Jahre in nationales Recht umzusetzen. Hierdurch wird sich der Anwendungsbereich im Sinne eines level playing field (in etwa: gleiche Wettbewerbsbedingungen) deutlich erweitern. Diese Erweiterung bezieht sich aber – anders als zunächst zu erwarten war – im Wesentlichen nicht auf in Deutschland ansässige Unternehmen, die ggf. bereits dem LkSG unterfallen, sondern auf andere EU-Unternehmen sowie in der Europäischen Union tätige Nicht-EU-Unternehmen, die die in der CSDDD geregelten Schwellenwerte überschreiten. Für in Deutschland ansässige Unternehmen soll es nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung vielmehr sogar zu einer (zumindest vorübergehenden) Reduzierung der Zahl der LkSG-pflichtigen Unternehmen kommen. Inhaltlich wird es infolge der Umsetzung der CSDDD im Vergleich zum LkSG zu Erweiterungen der bestehenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten kommen. Zudem werden Unternehmen verpflichtet, einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels aufzustellen und umzusetzen. Schließlich wird mit der europäischen Regelung erstmals ein expliziter Tatbestand für die Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette geschaffen.

1 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten; seit dem 1.1.2024 hat sich sein Anwendungsbereich (wie ursprünglich vorgesehen) erweitert. Viele Fragen, die sich bei seiner Anwendung und Umsetzung ergeben, sind auch aktuell noch offen. Gleichzeitig ist schon jetzt absehbar, dass das LkSG in nicht allzu ferner Zukunft geändert wird, um es an die Vorgaben der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), einer parallelen Regulierung auf EU-Ebene, anzupassen.

1.1 Finaler Stand: Inkrafttreten der CSDDD im Juli 2024

Der politische Meinungsbildungsprozess zur CSDDD hatte sich auf EU-Ebene durchaus schwierig gestaltet. Zwar hatten die Trilog-Verhandlungen Ende 2023 zu einer – zunächst noch informellen – politischen Einigung geführt, damals war von einem historischen Durchbruch die Rede. Allerdings enthielten die Pressemitteilungen einige Unklarheiten und auch Widersprüche. Zudem umfasste die erzielte vorläufige politische Einigung nur die wesentlichen Punkte; verschiedene Detailfragen waren noch zu klären. Im Vorfeld der geplanten Abstimmung im Rat formierte sich Anfang 2024 weiterer Widerstand gegen die bis dato erreichte politische Einigung. In Deutschland konnte sich die Ampel-Koalition nicht auf eine Zustimmung einigen, und insbesondere auch Frankreich und Italien wollten in der Folge zunächst nicht zustimmen. Eine erste Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter scheiterte dementsprechend. Nach weiteren Bemühungen der belgischen Ratspräsidentschaft und weiteren Zugeständnissen – insbesondere etwa im Hinblick auf die relevante Arbeitnehmerschwelle – stimmten in einer weiteren Ausschusssitzung im März 2024 schließlich auch Frankreich und Italien zu. Auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte kurz darauf mehrheitlich zu. Der finale Regulierungsentwurf wurde im März 2024 veröffentlicht.[1] Das Europäische Parlament billigte den finalen Regulierungsentwurf in seiner Sitzung am 24.4.2024. Damit lag u. a. erstmals auch eine deutsche Übersetzung des Regulierungsentwurfs vor (die aber nicht an allen Stellen ganz optimal gelungen ist, sodass die englische Fassung ebenfalls im Blick behalten werden sollte).[2] Die förmliche Billigung durch den Europäischen Rat erfolgte am 24.5.2024.

 
Wichtig

Inkrafttreten und Umsetzung der CSDDD

Nach ihrer Unterzeichnung ist die CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) am 5.7.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.[3] 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, mithin am 25.7.2024, ist die CSDDD sodann in Kraft getreten.

Nunmehr müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSDDD in nationales Recht umsetzen. Dafür haben sie ab Inkrafttreten der CSDDD 2 Jahre Zeit, d. h. bis 26.7.2026.

Für die Anwendbarkeit auf Unternehmen sind in der CSDDD aber Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren ab Inkrafttreten vorgesehen. Das bedeutet, dass die neuen Vorgaben für die ersten Unternehmen ab Juli 2027 zur Anwendung kommen müssen, und sich der Anwendungsbereich im Juli 2028 und Juli 2029 jeweils erweitern muss. Die deutsche Bundesregierung hat indes angekündigt, die CSDDD noch in dieser Legislaturperiode umsetzen zu wollen. Nach den Verlautbarungen der Regierung soll es dadurch zeitnah zu einer erheblichen Reduzierung der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Corporate Sustainability Due Diligence Directive: CSDDD: Bekanntmachung der EU-Lieferkettenrichtlinie erfolgt
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist am 5.7.2024 als Richtline 2024/1760 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Eine Umsetzung in deutsches Recht hat bis zum 26.7.2026 zu erfolgen, was voraussichtlich auch deutlicher Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bedarf.


Corporate Sustainability Due Diligence Directive: CSDDD: EU-Parlament stimmt für strengeres EU-Lieferkettengesetz
Logistik Containerschiff Schlepper
Bild: Unsplash / Mika Baumeister

Das EU-Lieferkettengesetz nimmt immer weiter Form an: Am 1. Juni stimmte die Mehrheit des Europäischen Parlaments für eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission. In dieser Form würde die Richtlinie Unternehmen stärker als das deutsche Lieferkettengesetz in die Pflicht nehmen. In Kürze steht eine Entscheidung im EU-Trilog an.


Lieferketten: Kommt das LkSG weg, kommt die CSDDD
Kettensäge
Bild: Adobe Stock / Mikki Orso

Die Zukunft des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wird aktuell in Wirtschaft und Politik öffentlichkeitswirksam debattiert. Dies sowie das „Ampel-Aus“ führen bei den Unternehmen zu großer Verunsicherung, welche Anforderungen aktuell gelten und zukünftig zu beachten sind. Viele Unternehmen fragen sich: Wird das LkSG nun aufgehoben? Welche Vorgaben gelten derzeit? Wie und in welcher Form wird das deutsche Recht angepasst werden?


Die täglichen Aufgaben im Griff: Crashkurs Personalarbeit
Crashkurs Personalarbeit
Bild: Haufe Shop

Die Autorin bietet einen klar strukturierten Überblick über die wichtigen Arbeitsprozesse und -inhalte moderner Personalabteilungen. Sie erhalten das komplette Handwerkszeug für die tägliche Personalarbeit. Mit vielen Checklisten, Formularen und Mustervorlagen sind Sie bestens gerüstet.


CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG

In Deutschland wird die Umsetzung der CSDDD aller Wahrscheinlichkeit nach – wie bereits eingangs erwähnt – im Wege einer entsprechenden Änderung des LkSG erfolgen. Übergangsfristen für die Anwendung der CSDDD Für welche Unternehmensgruppen welche ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren