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Container für Altglas und Verpackungsabfälle / 1 Organisationsstruktur der flächendeckenden Sammlungs- und Verwertungssysteme für Verpackungsabfälle

Hans-Albert Wegner †
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Um seine Rechte als lärmgeplagter Nachbar eines Containerstandplatzes für Wertstoffsammelbehälter effektiv wahrnehmen zu können, sind Grundkenntnisse der Organisationsstrukturen bei der Sammlung und anschließenden Verwertung von Verpackungsabfällen vonnöten. Denn nur so lässt sich vermeiden, im Streitfall unter Umständen gegen den falschen Adressaten gerichtlich vorzugehen.

Die Sammlung und anschließende Verwertung von Verpackungsabfällen können die Städte, Gemeinden und Kreise einerseits in Eigenregie organisieren. Andererseits können sie diese Aufgabe privaten Systembetreibern, wie sie im VerpackG genannt werden, überlassen.

1.1 Organisationsstruktur der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Verpackungsabfälle aus Glas, Metall (Weißblech, Aluminium) sowie aus Kunststoff sind nach dem Begriffsverständnis des KrWG Abfälle zur Verwertung, die den Abfällen aus privaten Haushaltungen zugerechnet werden. Diese Abfälle unterliegen dem Entsorgungsmonopol der Städte, Gemeinden und Kreise als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und müssen diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG überlassen werden. Die entsorgungspflichtigen Städte, Gemeinden und Kreise sind ihrerseits nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KrWG zur Verwertung dieser Abfälle verpflichtet, in deren Vorfeld deren Einsammeln notwendig ist.

Holsystem

Das Einsammeln der Abfälle kann einerseits im Holsystem erfolgen, wie dies beim Hausmüll (Restmüll) und bestimmten Haushaltsabfällen zur Verwertung (etwa Altpapier) geschieht. Bei diesem System werden die Abfälle in Restmüll- und Wertstofftonnen auf den Grundstücken der Abfallbesitzer gesammelt und von der kommunalen Müllabfuhr oder beauftragten Entsorgungsunternehmen abgefahren.

Bringsystem

Andererseits können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zusätzlich zu ihren kommunalen Wertstoffhöfen flächendeckend für das jeweilige Gemeindegebiet Containe...

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