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CO2-Kostenaufteilung / Zusammenfassung

Alexander C. Blankenstein
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Mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) bezweckt der Gesetzgeber, Energie aufseiten der Mieter einzusparen und Anreize für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme sowie energetische Gebäudesanierungen aufseiten der Vermieter zu schaffen. Betroffen sind grundsätzlich Eigentümer und Vermieter aller Anlagen, bei denen mittels fossiler Brennstoffe Wärme erzeugt wird. Die Berechnung der Anteile folgt verschiedenen Grundsätzen. Für die Ermittlung der CO2-Kosten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein hilfreiches Online-Tool bereitgestellt.

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