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Clearingstelle

Jürgen Heidenreich
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Begriff

Die Clearingstelle ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin angesiedelt. Ihre Entscheidung ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend.

Sie prüft auf Antrag der Beteiligten, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (Feststellung des Erwerbsstatus). Wurde bereits ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht durch eine Einzugsstelle oder einen anderen Versicherungsträger eingeleitet, wird die Clearingstelle nicht aktiv. Die Feststellung kann im Rahmen einer Prognoseentscheidung oder einer Gruppenfeststellung erfolgen. Die Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor Aufnahme der Tätigkeit. Bei der Gruppenfeststellung wird die Prüfung einheitlich für gleiche Auftragsverhältnisse vorgenommen. Dadurch wird die separate Beantragung mehrerer Statusfeststellungsverfahren vermieden.

Die Clearingstelle entscheidet auch verbindlich, ob ein mithelfender Angehöriger im Rahmen familienhafter Mithilfe oder in einer abhängigen Beschäftigung tätig ist. Diese Beurteilung nennt man Statusfeststellung und das entsprechende Verfahren Statusfeststellungsverfahren.

Anträge auf Statusklärung sind schriftlich oder elektronisch an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (Postfach, 10704 Berlin) zu richten. Diese führt die Feststellung kostenlos durch. Für einige Personenkreise ist das Statusfeststellungsverfahren obligatorisch. Die Anmeldung ist entsprechend zu kennzeichnen für Familienangehörige und geschäftsführende Gesellschafter. Die Kennzeichnung löst dann automatisch das Prüfverfahren aus.

Im Internet existiert eine URL "clearingstelle.de". Diese Seite stammt nicht von der Deutschen Rentenversicherung. Es handelt sich vielmehr um ein kommerzielles Beratungsangebot.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Rechtsgrundlage für das Statusfeststellungsverfahren ist § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV.

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