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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Kommune (2 ... / 2.7.5 Tilgungszuschuss

Jörg Wilde
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Bis zu 25 %

Neben der Zinsverbilligung sollen die nachfolgenden Tilgungszuschüsse einen Anreiz zur Investition darstellen. Die Bemessungsgrundlage für den Tilgungszuschuss ist der vereinbarte Darlehensbetrag. Folgende Tilgungszuschüsse werden angeboten:

 
Projekt Objekt Zuschuss
Neubau (NWG) Effizienzgebäude 40 NH 5 %
Sanierung (NWG) Effizienzgebäude Denkmal 5 %
Effizienzgebäude Denkmal EE oder NH 10 %
Effizienzgebäude 70 10 %
Effizienzgebäude 70 EE oder NH 15 %
Effizienzgebäude 55 15 %
Effizienzgebäude 55 EE oder NH 20 %
Effizienzgebäude 40 20 %
Effizienzgebäude 40 EE und NH 25 %
Neubau (WG) Effizienzgebäude 40 NH 5 %
Sanierung (WG) Effizienzgebäude Denkmal von 120.000 EUR 5 %
Effizienzgebäude Denkmal EE von 150.000 EUR 10 %
Effizienzgebäude 85 von 120.000 EUR 5 %
Effizienzgebäude 85 EE von 150.000 EUR 10 %
Effizienzgebäude 70 von 120.000 EUR 10 %
Effizienzgebäude 70 EE von 150.000 EUR 15 %
Effizienzgebäude 55 von 120.000 EUR 15 %
Effizienzgebäude 55 EE von 150.000 EUR 20 %
Effizienzgebäude 40 von 120.000 EUR 20 %
Effizienzgebäude 40 EE von 150.000 EUR 25 %
Energetische Fachplanung und Baubegleitung (WG und NWG) 50 %, max. 5.000 EUR
Nachhaltigkeitszertifizierung (WG und NWG) 50 %, max. 20.000 EUR/Vorhaben

Keine Barauszahlung

Die Gutschrift der Tilgungszuschüsse erfolgt auf die noch offenen Darlehensbeträge. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Der Tilgungszuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der "(gewerblichen) Bestätigung nach Durchführung" gültigen Zusagebetrags berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Tilgungsraten angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Darlehenslaufzeit.

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  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
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  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
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