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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

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Hier gelangen Sie zum Brennstoffemissionshandelsgesetz.

 

 
Fassung 27.02.2025
Fundstelle BGBl. I vom 05.03.2025 Nr. 70
Änderung Diverse §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Der Zweck des Gesetzes wird angepasst. Zweck ist es, die Grundlagen für den Handel mit Emissionszertifikaten zu schaffen und für eine Bepreisung von Brennstoffemissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht einer Bepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandels unterliegen, um damit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045, und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen. Zweck des Gesetzes ist es auch, den Übergang des nationalen Emissionshandelssystems in das EU-Emissionshandelssystem für Brennstoffe sicherzustellen. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen.

Damit wird das Gesetz an die Umstellung des Treibhausemissionshandels auf den europäischen Emissionshandel angepasst. Sofern ab 01.01.2027 Brennstoffe dem neuen europäischen Emissionshandel nach TEHG unterliegen, entfallen die Verpflichtungen zur Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen sowie zur Abgabe von Emissionszertifikaten.

Die elektronische Kommunikation mit den Behörden wird gestärkt, indem bestimmte Erklärungen nunmehr elektronisch abzugeben sind.

 

 
Fassung 9.11.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 43 vom 15.11.2022 S. 2006
Änderung Diverse §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Statt Treibhausgasneutralität bis 2050 ist nun das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Dazu wird die Berichtspflicht angepasst. Die Festpreise pro Emissionszertifikat werden gesenkt. In der An...

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