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Brauche ich ein CO2-Monitoring?

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Brauche ich ein CO2-Monitoring? – JA.

Es gibt viele Ansatzpunkte für ein Umweltdatenmanagement: ethische, politische und wirtschaftliche. Die Kenntnis der Energieverbrauchs- und von CO2- bzw. THG-Emissionsdaten ist dafür eine grundsätzliche Voraussetzung.

 

Wohnungsunternehmen werden immer öfter nach ihrem Beitrag zum Klimaschutz gefragt. Es ist also zunehmend wichtig, die Emissionen der bewirtschafteten Wohnungen und der eigengenutzten Gebäude zu kennen. In CSR[1]- oder Nachhaltigkeitsberichten werden beispielsweise schon von etlichen Wohnungsunternehmen THG-Emissionen der Nutzungsphase berichtet.

2019 wurde in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet. Damit erhalten ab 2021 die für die Beheizung und Warmwasserbereitung verwendeten Brennstoffe einen CO2-Preis, soweit die Brennstoffverwendung nicht bereits dem europäischen Emissionshandel unterliegt. Gleichzeitig bestehen politische Pläne, den nationalen CO2-Preis anteilig auf Vermieter zu verlagern, um Mieter zu entlasten.

Das Gebäudeenergiegesetz[2] sieht für Energieausweise eine verbindliche Angabe der THG-Emissionen vor. Dies dient der Information, vorerst werden keine Anforderungen daran geknüpft. Allerdings wird zukünftig eine Umstellung von der Primärenergieanforderung auf eine Anforderung an THG-Emissionen geprüft. Dies wird von der Wohnungswirtschaft unterstützt. Nicht zuletzt erfordert jede strategische Planung zur Reduzierung von Energieverbrauch und THG entsprechendes Datenmaterial. Zusammenfassend ergeben sich folgende Gründe für ein Energieverbrauchs- und CO2-Monitoring in Wohnungsunternehmen, die auf Basis dieses Branchenstandards durchgeführt werden können:

 

Tabelle 1: Gründe für ein Energieverbrauchs- und CO2-Monitoring auf Basis des Branchenstandards

1. Auf Unternehmensebene
Berichte
Pflic...

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