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Bohrmaschine

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bohrmaschinen sind Werkzeugmaschinen bei denen das Spanen mit einer kreisförmigen Schnittbewegung und gradliniger Vorschubbewegung in Richtung der Drehachse erfolgt.

1 Arten

Die Einteilung von Bohrmaschinen kann sinnvoll nach folgenden Gesichtspunkten vorgenommen werden:

  • ortsfeste Bohrmaschinen, wie Säulen-, Reihen-, Lehren- und Schwenkbohrmaschinen,
  • Magnetständerbohrmaschinen,
  • elektrisch betriebene Handbohrmaschinen.

2 Maßnahmen zur Unfallverhütung

Grundsätzlich gilt unabhängig der Betriebsart für alle Bohrmaschinen, dass

  • der Antrieb und das Getriebe und damit verbundene sich drehende Teile dauerhaft sicher abgedeckt sein müssen;
  • fest anliegende Kleidung und bei langen Haaren zusätzlich geeignete Schutzkleidung (Haarnetz oder Kopfschutzhaube) getragen werden muss;
  • keine Armbänder, Uhren oder sonstiger Schmuck wie Ketten oder Armbänder getragen werden darf;
  • beim Bohren generell keine Schutzhandschuhe zu tragen sind;
  • Späne nicht mit der Hand entfernt werden dürfen;
  • der Bohrer bis zum Anschlag in das Bohrfutter geschoben werden muss und gerade sowie fest einzuspannen ist;
  • das Tragen einer Schutzbrille und ggf. Gehörschutz empfehlenswert ist;
  • beim Bohren immer auf einen sicheren Stand zu achten ist (niemals bohren, wenn man auf einer Anlegeleiter steht).

3 Unfallursachen

Bei ortsfesten Bohrmaschinen entstehen Unfälle hauptsächlich durch die sich drehende Bohrspindel sowie durch die verwendeten Arbeitswerkzeuge.

Eine häufige Unfallursache ist die unsachgemäße Handhabung von Werkstücken. Werkstücke werden meist mit der Hand festgehalten oder nur unzureichend auf dem Spanntisch befestigt. Sich verkantende oder hakende Werkzeuge können das Werkstück aus der Hand reißen und schwere Verletzungen der Finger und Handgliedmaßen verursachen.

Besondere Beachtung muß auf das Spannen von runden Werkstücken gelegt werden. Durch die punktförmige Auflagefläche ist der Anpressdruck von ebenen Spannvorrichtungen verhältnismäßig gering. Für runde Werkstücke haben sich Bohrvorrichtungen mit Prismenführung oder Prismenbacken für Bohrschraubstöcke bewährt.

Reiß- oder Schnittverletzungen der Hand können auch durch Fließspäne entstehen. Abhilfe kann durch sehr kurzzeitiges Aussetzens des Bohrvorgangs erfolgen, so dass der Span brechen und abgeführt werden kann.

4 Prüfungen

Bei ortsfesten Bohrmaschinen müssen die Fehlerspannungsschutzschalter alle sechs Monate durch den Betreiber auf einwandfreie Funktion durch Auslösen der Prüfeinrichtung überprüft werden (DGUV-V 3). Bei Handbohrmaschinen ist der Fehlerspannungsschutzschalter arbeitstäglich auszulösen.

Wie alle Bohrmaschinen gehören auch die Handbohrmaschinen zu den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und unterliegen daher der Überprüfung nach DGUV-V 3 sowie der DGUV-R 100-500. Im Unterschied zu den ortsfesten Betriebsmitteln gilt bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln ein Richtwert zur umfassenden Überprüfung von sechs Monaten durch eine Fachkraft. Nur bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte kann die Überprüfung auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person erfolgen. Bei häufiger Verwendung und starkem Gebrauch (z. B. auf Baustellen) verringert sich die Prüffrist auf drei Monate. Liegt die Fehlerquote bei der Überprüfung unter 2 % (Dokumentation erforderlich) kann die Prüffrist auf max. ein Jahr verlängert werden. Unabhängig von der Prüffrist sollte vor jeder Inbetriebnahme eine Inaugenscheinnahme auf sichtbare Mängel durch den Betreiber erfolgen.

5 Gefährdungen durch Handbohrmaschinen

Da elektrische Handbohrmaschinen beim Gebrauch meist von Hand geführt werden, entstehen die meisten Unfälle auch in dem Bereich der Hand und der Finger. Beim Durchstoßen des Bohrwerkzeugs durch das Werkstück kann das Bohrwerkzeug Verkanten oder sich im Werkstück festfressen. Durch das Herumschlagen der Bohrmaschine entstehen schwere Verletzungen.

Durch Verlaufen des Bohrwerkzeugs kann gerade bei kleineren Bohrungen (bis 8 mm) durch das Versagen des Bohrwerkzeugs eine Gefährdung durch das Herumfliegen entstehen. Bohrungen, gleich welcher Art sollten vor dem Bohren durch Ankörnen zentriert werden. Zusätzlich sollten große Bohrungen durch Vorbohren mit kleineren Bohrwerkzeugen schrittweise vergrößert werden.

Beim Bohren von Stein, Beton oder anderen harten Werkstoffen können durch Spanflug die Augen verletzt werden oder bei größeren Bruchstücken Schnittverletzungen auftreten.

Weitere gesundheitliche Belastungen können Schwingungen und Lärm entstehen. Hand-Arm-Schwingungen können durch geeignete konstruktive Mittel verringert werden. Die Entstehung von Lärm ist weitgehend zu vermeiden. Lärmminderung kann allein durch den sach- und fachgerechten Gebrauch von Bohrmaschinen erfolgen. Die Verwendung von passenden Bohrpaarungen (Werkzeug-Werkstück) kann erheblich zur Lärmminderung beitragen. Hierfür sind die Herstelleranweisungen und Betriebsanweisungen zu beachten

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