1 Allgemeines
Der Begriff "Bildungsurlaub" ist nicht einheitlich definiert. Im Allgemeinen verbirgt sich hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen. Dahinter steckt folgende Idee: In Anbetracht des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels, der in seinen Auswirkungen nicht nur auf die Arbeits- und Berufssphäre beschränkt bleibt, sondern vielmehr auch Familie, Gesellschaft und Politik ergreift, liegt es im Interesse des Allgemeinwohls, neben dem erforderlichen Sachwissen für die Berufsausübung auch das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.
Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen, des zunehmenden Fachkräftemangels und der hohen Jobwechselbereitschaft gewinnt vor allem die Freistellung für die berufliche Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. Arbeitgeber, die Bildungsurlaub fördern, können auf diese Weise zum einen die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und damit zugleich die emotionale Bindung an den Arbeitsplatz erhöhen. Zum anderen kann Bildungsurlaub dabei helfen, die Attraktivität des Arbeitgebers auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, da Bewerber aufgrund der sich rasant durch Digitalisierung, Automatisierung und neue Technologien verändernden Arbeitswelt gezielt nach Arbeitgebern suchen, die Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. In diesem Zusammenhang ist auch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Fokus gerückt, welche dazu beitragen soll, Beschäftigte in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Der Bildungsurlaub für die Teilnahme an aner...