Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bilanzierung nachträglicher Änderungen von Gewinnen aus Unternehmensverkauf (BB 2019, Heft 48, S. 2859)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Die im Rahmen von Unternehmensverkäufen erzielten Gewinne stehen oftmals nicht von Anfang an endgültig fest, sondern können aus unterschiedlichsten Gründen Änderungen unterliegen. So können sich beispielsweise aus Unternehmenskaufverträgen nachträglich Garantie- oder Freistellungsansprüche ergeben. Teilweise wird auch vereinbart, dass Kaufpreisbestandteile von zukünftigen Entwicklungen abhängig sein sollen (earn out) oder der (vorläufige) Kaufpreis nach dem Vollzug des Unternehmensverkaufs aufgrund von noch zu bestimmenden Stichtagswerten der Höhe nach anzupassen ist (Working Capital- und Net Debt-Anpassungen). Auch aus nicht im Unternehmenskaufvertrag selbst angelegten Umständen kann sich der Gewinn aus Unternehmensverkauf nachträglich ändern (beispielsweise Ausfall der Kaufpreisforderung, Wechselkursschwankungen, nachträglich in Rechnung gestellte Veräußerungskosten usw.). Der nachfolgende Beitrag fasst die wesentlichen Grundsätze der Bilanzierung solcher nachträglichen Änderungen nach Handelsrecht, Steuerrecht und nach IFRS zusammen und thematisiert die dabei bestehenden Zweifelsfragen.

I. Einleitung

Nachträgliche Änderungen von Gewinnen aus Unternehmensverkäufen sind sowohl in der Handelsbilanz (Abschn. II.), der Steuerbilanz (Abschn. III.) und auch nach IFRS (Abschn. IV.) grundsätzlich erst nach Eintritt der Veränderung und somit nicht rückwirkend bilanziell zu erfassen. Unterschiede ergeben sich bei der Frage, ob die nachträglichen Änderungen ergebnisneutral oder erfolgswirksam zu behandeln sind.

Von der nachträglichen Änderung von Gewinnen aus Unternehmensverkäufen zu unterscheiden sind diejenigen Fälle, in denen sich die ursprüngliche Bilanzierung von Gewinnen aus Unternehmensverkäufen im Nachhinein als unrichtig herausstellt. In solchen Konstellationen, die nachfolge...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren