Personalentwicklung wird definiert als die geplante Entwicklung von Personal und hat das Ziel, "die beruflichen Fähigkeiten der Mitarbeiter zu erhalten und zu verbessern, damit diese die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben besser erfüllen können". Dies gilt sowohl für die Führungskräfte als auch für die Mitarbeiter, wobei oftmals primär erstere in den Genuss von Maßnahmen kommen. Hierbei fokussieren sich die Maßnahmen auf diejenigen Personen, die demnächst Führungsaufgaben übernehmen werden oder in der Hierarchie aufsteigen und damit neue Aufgaben übernehmen müssen. Für Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung finden Personalentwicklungsmaßnahmen bei der Übernahme neuer Aufgaben oder der Bedienung von Maschinen statt, für die sie bislang noch nicht qualifiziert waren.
Der Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten zur Sicherung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, aber auch das Herstellen und Erhalten von Wohlbefinden und Zufriedenheit der Beschäftigten und Verbundenheit mit dem Unternehmen sind keine Selbstläufer. Im Rahmen eines BGM kann die Personalentwicklung Mitarbeiter auf dem Weg hin zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten unterstützen, insbesondere dann, wenn die Belastungen durch den Arbeitsplatz und die Tätigkeit zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen oder führen können.
Hierbei sind für ein BGM folgende Fragestellungen für die Personalentwicklung relevant:
- Wie beurteilen die Beschäftigten ihre Gesundheitssituation und die arbeitsbezogenen Belastungen und welche Maßnahmen können ihrer Meinung nach die Situation verbessern?
- Welche Alternativen stehen den Beschäftigten bei einer drohenden Erwerbsunfähigkeit zur Verfügung? Welche Maßnahmen können eine Weiterbeschäftigung ermöglichen?
- Welche Rolle spielen Führungskräfte und wie können sie ...