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Bewerbungsverfahren: Background-Checks und Eignungstests

Dr. Manuel Schütt, Dr. Adrian Löser
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Zusammenfassung

 
Überblick

Um festzustellen, ob ein Bewerber für eine Stelle geeignet ist, kann der Arbeitgeber auf eine Vielzahl von Informationsquellen zurückgreifen. Hierzu gehören nicht nur Bewerbungsunterlagen und die Vorstellungsgespräche. Als weitere Erkenntnisquellen dienen z. B. psychologische Eignungstests oder Internetrecherchen über den betreffenden Bewerber. Auch wenn das Interesse des Arbeitgebers an einer umfassenden Information nachvollziehbar ist, unterliegt der Zugriff auf solche Erkenntnisquellen rechtlichen Schranken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 26 BDSG, DSGVO

1 Background-Checks

1.1 Einholen von Referenzen (beim ehemaligen Arbeitgeber)

Arbeitszeugnisse sind immer weniger verlässliche Grundlagen für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers. Häufig werden Zeugnisinhalte in arbeitsgerichtlichen Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Vergleichs vereinbart und fallen dadurch ungerechtfertigt positiv aus. Auch formulieren viele Arbeitgeber Zeugnisse von vornherein sehr entgegenkommend, um Ärger in der Trennungsphase zu vermeiden. Zudem fordert die Rechtsprechung, dass Zeugnisse wohlwollend und frei von negativen Darstellungen sein müssen.

Um sich eine verlässliche Grundlage für die Eignungsbeurteilung zu verschaffen, kann der Arbeitgeber – unter Beachtung der engen datenschutzrechtlichen Vorgaben – grundsätzlich beim ehemaligen Arbeitgeber Erkundigungen über die Eignung des Arbeitnehmers einholen. Zentral ist dabei die Erlaubnisnorm des § 26 Abs. 1 BDSG zu beachten. Ob der Bewerber darüber hinaus wirksam in die Durchführung von Background-Checks einwilligen kann, ist angesichts hoher Maßstäbe an deren Rechtmäßigkeit[1] mehr als fraglich; insbesondere auch deshalb, da ein Bewerber, der die Einwilligung nicht erteilt, Sorge haben müsste, nicht weiter für das Bewerbungsverfahren in Betracht gezogen zu werden.

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