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Betriebsbeauftragte

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Zusammenfassung

 
Begriff

Betriebsbeauftragte sind Arbeitnehmer oder nicht betriebsangehörige Personen, die vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes zur Kontrolle und Einhaltung dieser Gesetze bestellt werden müssen. Sie zeichnen sich durch Fachkunde und Zuverlässigkeit aus.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Maßgeblich sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutzverordnung (DSGVO), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV), das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und das Medizinproduktegesetz (MPG).

Arbeitsrecht

1 Einführung

Der Gesetzgeber hat den Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten übertragen. Diese betreffen unter anderem den Arbeitsschutz, den Umweltschutz, Datenschutz und weitere Themengebiete. Die Unternehmen müssen die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und auch von behördlichen Auflagen sicherstellen. Mit den Betriebsbeauftragten ist eine interne Überwachungs- und Kontrollinstitution geschaffen worden. Innerhalb eines Betriebs kann es mehrere Betriebsbeauftragte geben. Ob und welche Beauftragte bestellt werden müssen, ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Vorschriften. Es ist dabei in manchen Bereichen auch möglich, dass mehrere Funktionen von einem Beauftragten in Personalunion ausgeübt werden.

2 Pflicht zur Bestellung

Betriebsbeauftragte können im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere des ArbSchG sowie nach den Verordnungen zum ArbSchG – bestellt werden. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Bestellung...

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