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Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 5 Auskünfte an Behörden und die Öffentlichkeit

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Notfälle sind besondere Situationen. Sie sind u. a. geprägt von verschiedenen Faktoren, wie Ungewissheit, Aufregung, Zeitdruck und Informationsflut. Es ist daher wichtig, das Verhalten in Notfallsituationen zu üben. Festgelegte Abläufe müssen sich einprägen, damit sie "im Fall der Fälle" auch eingehalten werden. Gerade Auskünfte und die Kommunikation mit externen Stellen, wie Behörden oder der Öffentlichkeit, sollen daher

  • sachgerecht sein,
  • keine Mutmaßungen über Ursachen enthalten,
  • Ermittlungen von Behörden nicht vorgreifen und
  • schriftlich festgehalten werden.

Falschmeldungen können sehr schnell ungewollte Effekte nach sich ziehen, die z. B. Panik in der Bevölkerung auslösen oder zu einem Imageschaden führen können. Ist erst einmal etwas gesagt, kann es nur schwer wieder und vor allem zeitnah richtig gestellt werden.

Es muss definiert werden, wer in welchen Fällen Behörden verständigen und diesen zu einem späteren Zeitpunkt Auskunft über die Sachlage geben darf. Dies kann z. B. wie in Tab. 2 dargestellt, erfolgen.

 
Ereignis Meldung an Meldung durch
Brand, Explosion
  • Feuerwehr
  • Polizei, Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeits- und Umweltschutz
  • ggf. Sachversicherung
  • Pförtner/Zentrale
  • Führungskräfte, Abteilung Arbeits- und Umweltschutz, Brandschutzbeauftragter
  • Versicherungsabteilung
Unfall (mit schwerem Personenschaden)
  • Polizei
  • Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeits- und Umweltschutz, Berufsgenossenschaft
  • Pförtner/Zentrale
  • Führungskräfte, Abteilung Arbeits- und Umweltschutz
Gasausbruch
  • Feuerwehr, Polizei, ggf. Stadtwerke (Gasversorger)
  • Pförtner/Zentrale, Führungskräfte
Störfall, Chemieunfall, Umweltverschmutzung
  • Feuerwehr
  • Polizei, Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeits- und Umweltschutz, untere Wasserbehörde (Bezeichnung in den Bundesländern unterschiedlich)
  • ggf. Sachversicherung
  • Pförtner/Zentrale
  • Füh...

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