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Betriebliche Gesundheitsförderung / 3.1 Begünstigte Maßnahmen

Marcus Spahn
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Von den individuellen Präventionskursen sind die verhaltensbezogenen Interventionen zu unterscheiden, die Arbeitgeber im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses erbringen können. Dabei geht es um eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitstätigkeit und der Arbeitsbedingungen sowie den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Nicht der Einzelne ist primär Adressat, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz sollen gesundheitsförderlich gestaltet werden.

Dabei kann es sich z. B. um Angebote

  • zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung,
  • zum bewegungsförderlichen Arbeiten,
  • zur gesundheitsgerechten Ernährung im Arbeitsalltag und
  • zur Suchtprävention im Betrieb

handeln. Begünstigt sind z. B. Maßnahmen wie die "Bewegte Pause". Eine Zertifizierung derartiger Maßnahmen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die Umsetzungshilfe der Verwaltung enthält zahlreiche Beispiele zu den vorstehenden Angebotsgruppen.[1]

[1] BMF, Schreiben v. 20.4.2021, IV C 5 – S 2342/20/10003 :003, BStBl 2021 I S. 700, Rzn. 22 ff.

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