Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebliche Bewirtungskosten in der Entgeltabrechnung / Sozialversicherung

Michael Schulz
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

1 Arbeitnehmerbewirtung

Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bewirtungskosten ist maßgebend, ob die Bewirtung des Arbeitnehmers im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Liegt die Bewirtung des Arbeitnehmers nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse, gehören die Bewirtungsaufwendungen regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des an der Bewirtung teilnehmenden Arbeitnehmers. Sie zählen dann auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.

2 Außergewöhnlicher Arbeitseinsatz

Bewirtungskosten sind beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Speisen unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Der Wert darf 60 EUR nicht überschreiten.

3 Arbeitstägliche Mahlzeiten

Mahlzeiten zur arbeitstäglichen Verköstigung von Arbeitnehmern in der Betriebskantine oder in Vertragsgaststätten zählen wie im Steuerrecht in Höhe des maßgeblichen Sachbezugswerts zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Soweit der Arbeitgeber den daraus resultierenden geldwerten Vorteil pauschal besteuert, besteht dafür Beitragsfreiheit.[1]

[1] § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV.

4 Bewirtung von Geschäftsfreunden

Bei einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer entfallende Bewirtungskosten gehören nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einem Restaurant und erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entstandenen Bewirtungskosten, handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz. Dieser zählt nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.[1]

[1] § 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Bewirtungskosten – ein Überblick: Wann von Bewirtungskosten auszugehen ist
Kollegen bei Geschäftsessen
Bild: mauritius images / age fotostock / PearceS

Eine Bewirtung liegt vor, wenn jemand auf Kosten des Unternehmers/Freiberuflers Speisen, Getränke und Genussmittel verzehrt. Ein Betriebsausgabenabzug ist jedoch nur möglich, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt. Wie Sie Bewirtungskosten richtig einordnen, lesen Sie hier.


Praxis-Tipp: Jahresabschluss: Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
Gastronomie Retail Systemgastronomie Innenstadt
Bild: AdobeStock

Im Zuge der Jahresabschlussvorarbeiten ist auch das Konto „Bewirtungskosten“ abzustimmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es dabei zu beachten gibt.


Haufe Shop: Problemfaktor Minderleistung
Problemfaktor Minderleistung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch analysiert die Ursachen von Low Performance und zeigt anhand von Fallbeispielen, wie Sie rechtzeitig handeln und Mitarbeiter:innen neu motivieren können. Mit praxisnahen Strategien und Impulsen bietet es Wege, Minderleistung nachhaltig und effektiv anzugehen. 


Betriebliche Bewirtungskosten in der Entgeltabrechnung
Betriebliche Bewirtungskosten in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Der Begriff Bewirtungskosten ist in steuerlicher Hinsicht durch 2 Themenbereiche gekennzeichnet. Für Arbeitnehmer ist die Frage von Bedeutung, in welchen Fällen die Teilnahme an einer betrieblichen Bewirtung zu einem ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren