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Besteuerung von GmbH und Gesellschafter – ein Update (GmbHStB 2024, Heft 6, S. 192)

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Praxisrelevante Rechtsprechung

[Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt / Dr. Dr. Norbert Mückl, RA/StB/FASt[*]

Insbesondere in der mittelständischen Beratungspraxis stellt das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung nach wie vor einen der zentralen Diskussionspunkte in Betriebsprüfungen dar. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag einige im Jahr 2023 veröffentlichte Urteile aus der Finanzrechtsprechung.

[*] Beide Partner der STRECK MACK SCHWEDHELM Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Köln Berlin München.

1. Angemessene Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos

Der BFH hat sich mit der Entscheidung v. 22.2.2023[1] einmal mehr zur Verzinsung von Gesellschafterdarlehen geäußert. Gewährt die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen – auch in Form eines Verrechnungskontos – kommt der Ansatz einer vGA insoweit in Betracht, als der Kredit

  • zinslos oder
  • zu einem unangemessen niedrigen Zins

gewährt wird. Beachten Sie: Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn die Gesellschaft für den bei ihr angestellten Gesellschafter ein unangemessen verzinstes Verrechnungskonto führt (vgl. § 42 Abs. 3 GmbHG), welches einen Saldo zugunsten der Gesellschaft ausweist.

Zur Bestimmung des angemessenen Zinses ist vorrangig die Preis-Vergleichs-Methode anzuwenden, weil diese Methode unmittelbar zur Feststellung des Vergleichspreises führt und sie daher als die Grundmethode zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise anzusehen ist. Fremdpreis ist der Zins, zu dem Fremde unter vergleichbaren Bedingungen einen Kredit am Geld- oder Kapitalmarkt gewährt hätten.

Kreditaufnahme durch Gesellschaft selbst: Hat die Gesellschaft selbst einen Kredit aufgenommen und kann davon ausgegangen werden, dass der dem Gesellschafter zinslos überlassene Darlehensbetrag anderenfalls zur Kreditrückzahlung verwendet worden wäre, berechnet sich die für den Ansa...

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