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Beschlussmuster für die Eigentümerversammlung / 7.1.4.3 Erweiterung der Verwalterbefugnisse

Alexander C. Blankenstein
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Musterbeschluss: Erweiterung der Verwalterbefugnisse

TOP XX Erweiterung der Befugnisse des Verwalters

Die Wohnungseigentümer beschließen auf Grundlage des § 27 Abs. 2 WEG, dass der Verwalter grundsätzlich ermächtigt ist, Erhaltungsmaßnahmen mit einem Volumen von nicht mehr als _______ EUR eigenständig und ohne vorherige Beschlussfassung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Auftrag zu geben. Insgesamt ist das jährliche Gesamtvolumen auf _______ EUR beschränkt. Ebenfalls ist der Verwalter ermächtigt, eigenständig Dienstleistungsverträge für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abzuschließen, die ein Volumen von _______ EUR nicht überschreiten. Insgesamt ist das jährliche Gesamtvolumen insoweit auf _______ EUR beschränkt. Klarstellend beschließen die Wohnungseigentümer, dass die vorerwähnten Betragsgrenzen dann überschritten werden können, wenn dies zur Nachteilsabwendung für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

 
Hinweis

Anfechtungsrisiko

Die Wohnungseigentümer haben durchaus die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren. Im Hinblick auf eine Erhaltungsmaßnahme wird eine Delegation regelmäßig jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung über deren Vornahme getroffen haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll.[1]

Zu beachten ist allerdings stets, dass eine Erweiterung der Befugnisse des Verwalters den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung en...

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