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Beschlussmuster für die Eigentümerversammlung / 12.3.2 Kostenbelastung durch Beschluss

Alexander C. Blankenstein
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Ist dem Sondernutzungsberechtigten keine Kostenbelastung auferlegt worden, stellt sich die Frage, inwieweit dieser mit Kosten für einen besonderen Verbrauch oder eine besondere Nutzung beschlussweise belastet werden kann. Vorauszuschicken ist, dass keine Beschlusskompetenz dafür besteht, dem Sondernutzungsberechtigten eine Verpflichtung zur Unterhaltung und Erhaltung in Abweichung einer Vereinbarung (insbesondere Gemeinschaftsordnung) aufzuerlegen.[1]

Da die Ausübung eines Sondernutzungsrechts eine "normale" Nutzung des Gemeinschaftseigentums darstellt, besteht aber die Möglichkeit, unter Abänderung bestehender Kostenregelungen in Vereinbarungen, eine Änderung der Kostenverteilung auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für Betriebs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten der Erhaltung dauerhaft zu beschließen.[2]

 

Musterbeschluss: Änderung der Kostenverteilung (Bewässerung des gemeinschaftlichen Gartens mit Sondernutzungsrecht)

TOP XX Kostenverteilungsänderung hinsichtlich der Bewässerungskosten für den gemeinschaftlichen Garten unter Berücksichtigung des Sondernutzungsrechts des jeweiligen Wohnungseigentümers des mit Nr. ____ im Aufteilungsplan mit Teilungserklärung bezeichneten Sondereigentums

Zugunsten des jeweiligen Wohnungseigentümers des mit Nr. ___ im Aufteilungsplan mit Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ bezeichneten Sondereigentums ist im Bereich der südlich ausgerichteten Grundstücksfläche ein Sondernutzungsrecht eingeräumt.

Die Bewässerung dieser Gartenfläche erfolgt durch den Hausmeister jeweils mit der Bewässerung der übrigen gemeinschaftlichen Gartenfläche über den Wasserhahn im Außenbereich des Gebäudes, der über einen Zwischenzähler verfügt. Di...

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