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Beschlussmuster für die Eigentümerversammlung / 12.1.3 Nutzung entgegen der Zweckbestimmung des Sondereigentums

Alexander C. Blankenstein
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Entspricht die Nutzung hingegen nicht mehr der Zweckbestimmung des Sondereigentums und verursacht einen erhöhten Kostenaufwand, dürfte eine pauschale Kostenmehrbelastung möglich sein – gesichert ist dies allerdings nicht.

 

Musterbeschluss: Änderung der Kostenverteilung (Treppenhausreinigung im Bereich einer zweckbestimmungswidrig genutzten Arztpraxis)

TOP XX Kostenverteilungsänderung hinsichtlich der Kosten der Treppenhausreinigung wegen der im 1. Obergeschoss betriebenen Arztpraxis

Gemäß § ___ der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ dürfen die Sondereigentumseinheiten lediglich zu Wohnzwecken genutzt werden. In dem im 1. Obergeschoss belegenen und mit Nr. ___ des Aufteilungsplans und vorbezeichneter Teilungserklärung bezeichneten Sondereigentum wird seit _____ Jahren/Monaten eine stark frequentierte Arztpraxis betrieben, ohne dass die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung entsprechend geändert worden wäre. Die Patienten nutzen intensiv sowohl den Aufzug als auch das Treppenhaus, weshalb ein verstärkter Reinigungs-, Allgemeinstrom-, Aufzugswartungs- und Aufzugsinstandsetzungsbedarf im Vergleich zu den Vorjahren der zweckbestimmungsgemäßen Nutzung des mit Nr. ____ im Aufteilungsplan mit Teilungserklärung bezeichneten Sondereigentums entstanden ist. Der Kostenmehraufwand beläuft sich im Durchschnitt der letzten ____ Jahre/Monate auf ca. ___ %. Dies entspricht einem Mehraufwand in Höhe von ____ EUR.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer zur Abgeltung des durch die zweckbestimmungswidrige Nutzung entstandenen Mehraufwands eine Sonderbelastung des jeweiligen Wohnungseigentümers der im 1. Obergeschoss belegenen und mit N...

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