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Beschlussmuster für die Eigentümerversammlung / 1 Grundsätze der Beschlussfassung

Alexander C. Blankenstein
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1.1 Beschlussvarianten

Inhaltlich können die Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung in 4 Gruppen unterteilt werden:

  1. Geschäftsordnungsbeschlüsse

    Geschäftsordnungsbeschlüsse regeln Durchführung und Ablauf der konkreten Eigentümerversammlung.

  2. Beschlüsse über die formelle Organisation der Verwaltung

    Beschlüsse über die formelle Organisation der Verwaltung sollen insbesondere dem Verwalter eine reibungslose Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten ermöglichen.

  3. Beschlüsse über einzelfallbezogene Verwaltungsmaßnahmen mit gewollter Dauerwirkung

    Diese Beschlüsse können insbesondere eine Änderung der Kostenverteilung auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG regeln oder aber Regelungen zu Art und Weise von Zahlungen und deren Fälligkeit[1] beinhalten.

  4. Beschlüsse über einzelfallbezogene Verwaltungsmaßnahmen im konkreten Einzelfall

    Hier handelt es sich insbesondere um

    • Beschlüsse über die Festsetzung der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans und die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung,
    • Beschlüsse über Maßnahmen der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums und insbesondere der baulichen Veränderung,
    • Beschlüsse über Sonderumlagen, eine Kreditaufnahme, die Verwalterbestellung, Wiederbestellung des Verwalters und dessen Abberufung.

Umlaufbeschlüsse

Die hier vorgestellten Musterbeschlüsse können – mit Ausnahme der Geschäftsordnungsbeschlüsse – auch im schriftlichen Verfahren des § 23 Abs. 3 WEG gefasst werden. Zu beachten ist jedoch, dass zum Zustandekommen eines solchen Beschlusses stets Allstimmigkeit im Sinne einer Zustimmung eines jeden Wohnungseigentümers erforderlich ist.[2] Nehmen nicht alle Wohnungseigentümer an der Beschlussfassung teil oder enthält sich auch nur ein Eigentümer der Stimme, ist der Beschluss nicht zustande gekommen bzw. nac...

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