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Beschlusskompetenz: Sondereigentum / 5 Hinweis

Dr. Oliver Elzer
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Problemüberblick

Im Fall geht es um das vereinbarte Recht eines Wohnungseigentümers, das Dach aufzustocken. Um von diesen Recht Gebrauch zu machen, will der Berechtigte mit den Wohnungseigentümern Vereinbarungen treffen, u. a. zur Frage, welchen Mietschaden er ersetzen muss. Dazu ist zu fragen, mit wem er verhandeln muss.

Verwaltung des Sondereigentums

Das Sondereigentum wird nur von seinem Eigentümer verwaltet. Es besteht keine Beschlusskompetenz, ihm dieses Recht streitig zu machen. Zu dem Verwaltungsrecht des Wohnungseigentümers als Sondereigentümer gehört es u. a., mit einem Drittnutzer des Sondereigentums über eine Mietminderung Gespräche zu führen. In dieses Recht können die anderen Wohnungseigentümer nicht hineinregieren.

Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?

Die Verwaltungen sollten die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem Ausbaurecht durch einen Rechtsanwalt und einen Sonderfachmann begleiten lassen. Die im Zusammenhang mit einem Ausbaurecht anstehenden rechtlichen und technischen Probleme können kaum überschätzt werden.

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