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Beschlussanfechtungsverfahren / 4 Klageschrift

Alexander C. Blankenstein
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Was zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage gehört, regelt § 253 Abs. 2 ZPO. Hiernach muss die Klageschrift enthalten:

  • die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts;
  • die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grunds des erhobenen Anspruchs sowie
  • einen bestimmten Antrag.

4.1 Rubrum

Zunächst sind die Parteien zu bezeichnen. Diese Bezeichnung wird auch Rubrum genannt. Wie § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG in diesem Zusammenhang zum Ausdruck bringt, ist die Anfechtungsklage gegen die GdWE zu richten.

 
Praxis-Beispiel

Anfechtungsklage

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Kastanienweg 13 in 76953 Gernsbach belegen. Verwalter ist die Firma IV Immobilienverwaltungs-GmbH, Schlossstraße 31, 76953 Gernsbach, die von der Geschäftsführerin Frau Hilde Beck vertreten wird. Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom 25.3.2025 zu TOP 6 die Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme beschlossen. Der Wohnungseigentümer Karl Müller erhebt Anfechtungsklage, weil keine Vergleichsangebote eingeholt wurden.

Das korrekte Rubrum der Anfechtungsklage lautet wie folgt:

 

Mustertext: Rubrum

An das

Amtsgericht Gernsbach

- Abteilung für Wohnungseigentumssachen

Hauptstraße 10

76953 Gernsbach

KLAGE

in der Wohnungseigentumssache

des Karl Müller, Kastanienweg 13, 76953 Gernsbach

– Kläger –

gegen

die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "Kastanienweg 13 in 76953 Gernsbach", vertreten durch die Verwalterin Firma IV Immobilienverwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Hilde Beck, Schlossstraße 31, 76953 Gernsbach

– Beklagte –

4.1.1 Kläger

Als Kläger einer Anfechtungsklage kommen nur die Wohnungseigentümer in Betracht und nicht der Verwalter.

Der Verwalter benötigt aber auch kein Anfechtungsrecht, wenn er im Rahmen der Beschlussdurchführung strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätte oder si...

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