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Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufs ... / 3.9.2 Höhe der Mindestversicherungssumme

Dr. Dario Arconada Valbuena
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Die Höhe der Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall hängt von den rechtsformbedingten Haftungsverhältnissen ab.

Bei Gesellschaften, bei denen rechtsformbedingt für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung keine natürliche Person haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall 1 Mio. EUR.[1]

 
Praxis-Beispiel

Mindestversicherungssumme für Berufsausübungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH und AG, Kommanditgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Da bei diesen Rechtsformen keine natürliche Person für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet oder die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssumme 1 Mio. EUR

Für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung hat sich an der Höhe der Mindestversicherungssumme nichts geändert. Die Mindestversicherungssumme betrug bereits 1 Mio. EUR.[2] Für Steuerberatungsgesellschaften in den Rechtsformen der GmbH, AG oder KGaA erhöhte sich die Mindestversicherungssumme durch die Neuregelung von 250.000 EUR auf 1 Mio. EUR.

Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorsehen, beträgt die Mindestversicherungssumme 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall.[3]

 
Praxis-Beispiel

Mindestversicherungssumme für Berufsausübungsgesellschaften in der Rechtsform der GbR, Partnerschaftsgesellschaft ohne Beschränkung der Berufshaftung, OHG

Eine GbR, für die bisher keine Versicherungspflicht besteht, muss ab dem 1.8.2022 mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 EUR versichert sein. Die Mindestversicherungssumme für Berufsausübun...

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