Nicht nur aufgrund von "Basel III" sollte das Berichtswesen in der Lage sein, Dritte, vor allem Banken oder Lieferanten, mit gezielten Informationen und Daten zu versorgen. Man sollte in solchen Fällen darauf achten, dass die Inhalte besonders sorgfältig geprüft und festgelegt werden. Darüber hinaus sollten alle vertraulichen Themen, die nicht ungefiltert an Externe weitergegeben werden dürfen, bereits im Vorfeld festgelegt sind. Im Zweifel sollte eine Entscheidung stets die Geschäftsführung treffen.
Erweiterte Berichte für Banken
Insofern kann das vorhandene Reporting zumindest in Teilen auch dazu genutzt werden, um den Informationsbedarf der Banken im Rahmen von Rating und Basel III zu befriedigen. Häufig ist es dazu erforderlich, bestehende Berichte anzupassen oder zu erweitern. Dies gilt vor allem, wenn es um die Bewertung der Managementqualitäten, der Unternehmensorganisation oder der Marktposition und Strategie geht. Auch die Darstellung und Bewertung spezifischer Risiken gewinnt an Bedeutung. So führen zwar bestimmte Sachverhalte, etwa große Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und/oder Lieferanten, die Konzentration (wichtiger) Unternehmensfunktionen auf eine Person, Wechselkursrisiken, anstehende gesetzliche Auflagen oder große technische Risiken u. U. zu schlechteren Bewertungen im Rating. Diese Sachverhalte sollten aber offensiv angegangen und dargestellt werden, da sie gleichzeitig die Chance in sich bergen, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.
Informationstransparenz schafft Klarheit und Perspektiven
Deshalb birgt der erwartete erhöhte Informationsbedarf der Banken, mit einem oft etwas anderen Fokus als das Unternehmen, durchaus Möglichkeiten, vorhandene Chancen und Risiken aufzudecken. Wichtig ist auch hier nicht nur die Darstellung der aktuel...