Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.4 Naturkatastrophen

Andrea Kutschera
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Treten durch Hochwasser, Starkregen, Stürme oder andere Naturereignisse großflächig Schäden auf, geben die obersten Finanzbehörden der betroffenen Bundesländer sog. Katastrophenerlasse heraus. In diesen sind insbesondere Steuererleichterungen geregelt (z. B. erleichterte Absetzung von Aufwendungen zur Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastungen) und die steuerliche Behandlung von bestimmten Leistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer festgelegt.

Regelmäßig wird bei Arbeitnehmern, die von einem Unwetter oder Hochwasser betroffen sind, davon ausgegangen, dass ein besonderer Notfall vorliegt, sodass Arbeitgeberleistungen in Form von Beihilfen und Unterstützungen auch über den Betrag von 600 EUR hinaus steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.

Zinszuschüsse und Zinsvorteile bei Darlehen, die zur Beseitigung von Schäden aus einem Unwetter oder Hochwasser aufgenommen werden, sind während der gesamten Laufzeit des Darlehens steuerfrei. Voraussetzung ist, dass das Darlehen die Schadenshöhe nicht übersteigt. Bei längerfristigen Darlehen sind Zinszuschüsse und Zinsvorteile insgesamt nur bis zu einem Betrag i. H. d. Schadens steuerfrei.

Darüber hinaus können auch Vorteile aus einer erstmalig nach Eintritt des Schadensereignisses erfolgten Nutzungsüberlassung von Fahrzeugen, Wohnungen, Unterkünften oder anderer Sachen an Arbeitnehmer steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Güter durch das Schadensereignis zerstört, beschädigt, unbewohnbar oder unbrauchbar geworden sind. Dabei dürfen die Zuwendungen die Höhe des Schadens nicht übersteigen.

Wenn Arbeitnehmer sich aufgrund des Schadensereignisses nicht selbst versorgen können, ist die Gewährung von unentgeltlicher Verpflegung ebenfalls steuerfrei.

Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dabei ist auch zu dokumentieren, durch welche Naturkatastrophe der betroffene Arbeitnehmer zu Schaden gekommen ist. Entsprechende Regelungen gelten auch bei Naturkatastrophen im Ausland.

Solidarität unter Arbeitnehmern

Häufig tragen Arbeitnehmer durch Arbeitslohnverzicht zugunsten von betroffenen Kollegen dazu bei, entstandene Schäden und Notlagen zu mildern. Lohnbestandteile, auf die der Arbeitnehmer verzichtet, um dem Arbeitgeber die Zahlung einer Beihilfe an geschädigte Kollegen oder eine Zuwendung an eine zuwendungsempfangsberechtigte Einrichtung[1] zu ermöglichen, bleiben bei der Feststellung des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns unberücksichtigt, wenn der Arbeitgeber die zweckgebundene Verwendung der Mittel dokumentiert.[2] Die Unterstützungsleistungen müssen also nicht aus dem Nettoarbeitslohn der Arbeitnehmer erbracht werden. Ein Abzug der Zuwendung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung scheidet dann allerdings aus.

 
Praxis-Tipp

Unbürokratische Auszahlung möglich

Bei der Zuwendung einer Beihilfe anlässlich einer Naturkatastrophe gilt die Steuerbefreiung auch dann, wenn die förmlichen Auszahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden.

[1] I. S. d. § 10b EStG.
[2]

S. Spenden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.229
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    883
  • Erholungsbeihilfen
    762
  • Fahrtkostenzuschuss
    683
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    644
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    621
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    601
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    548
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    546
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    493
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    476
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    469
  • Jubiläumszuwendung
    463
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    458
  • Urlaubsabgeltung
    449
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    435
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    430
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    407
  • Betriebsveranstaltung / 4.6 Kosten für externe Personen
    405
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    402
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Erdbeben in der Türkei und Syrien: Lohnsteuermaßnahmen zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien
Erdbeben Syrien
Bild: Pexels: Ahmed Akacha

Aufgrund der erheblichen Schäden in der Türkei und Syrien gewährt die Finanzverwaltung neben zahlreichen steuerlichen Erleichterungen auch Vereinfachungen für Arbeitslohnspenden und Beihilfen an Betroffene des Erdbebens.


Haufe Shop: Lust auf Montag
Lust auf Montag
Bild: Haufe Shop

In Zeiten von Unsicherheit und Veränderung stoßen wir mit herkömmlichen Arbeitsweisen schnell an unsere Grenzen. Dieses Buch schafft Klarheit über die Herausforderungen unserer komplexen Arbeits- und Lebenswelt und vermittelt das nötige Handwerkszeug, um die eigene Zukunft bewusst und mit Freude zu gestalten. Es ermutigt zur bewussten Entwicklung der eigenen Potenziale und zeigt, wie diese sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. So wird Arbeitszeit wieder zur wertvollen Lebenszeit in der wir uns auf den Montag freuen.


Hochwasser Juni 2013, steuerliche Maßnahmen
Hochwasser Juni 2013, steuerliche Maßnahmen

  FinMin Hamburg, Erlaß v. 12.6.2013, 52 - S 2332/2223 - 011/12 Durch das Hochwasser im Juni 2013 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung der Schäden wird bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren