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BB-Rechtsprechungsreport zum BetrVG 2021/2022 – Teil I (BB 2023, Heft 35, S. 1973)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats stehen im Mittelpunkt der Betriebsverfassung. In betrieblichen Konflikten und in sich daran anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt ihnen ein besonderer Stellenwert zu. Nach wie vor werfen sie viele Rechtsfragen auf, mit denen sich die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigen muss. Nachdem seit Kurzem auch die Begründungen der letzten Entscheidungen des BAG aus dem Jahr 2022 vorliegen, lohnt es sich, eine Bilanz der Rechtsprechung der letzten beiden Jahre zu ziehen und die wichtigsten Entscheidungen des BAG zu diesem Themenkomplex und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis darzustellen. Dabei stehen bei den Entscheidungen mit Bezug zu den Beteiligungsrechten der Interessenvertretungen in den Jahren 2021 und 2022 Verfahren zu den Regelungen der §§ 99 ff. BetrVG zahlenmäßig an erster Stelle. Weiterer Schwerpunkt der höchstrichterlichen Rechtsprechung bilden Entscheidungen zu Fragen der Sozialplangestaltung nach § 112 BetrVG. Bei dem dritten großen Mitbestimmungskomplex, der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG, waren vor allem Fragen zum Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer, zum Gesundheitsschutz, zu den technischen Einrichtungen und zur Arbeitszeit zu beantworten. In dem letzten Zusammenhang steht auch der "Aufreger des Jahres", die Entscheidung des Ersten Senats zum Initiativrecht des Betriebsrats bei der Arbeitszeitaufzeichnung. Teil II folgt in der nächsten BB-Ausgabe.

I. Auskunfts- und Informationsrechte des Betriebsrats

Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG "hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten". Aus dieser Unterrichtungspflicht folgt ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats auf die zu dessen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Informationen.

Voraussetzung des...

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