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BB-Rechtsprechungsreport Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 2023 – Teil II (BB 2023, Heft 49, S. 2843)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Mit dem vorliegenden zweiten Teil wird der in BB 2023, 2775 ff. begonnene Rechtsprechungsreport zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht fortgesetzt.

IV. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

1. Keine Anwendung des § 8b Abs. 3 S. 1 KStG auf Veräußerungsgewinn nach § 21 UmwStG 2002 (BFH, 1.6.2022 – I R 44/19)

Der von einer von der KSt befreiten Stiftung realisierte Veräußerungsgewinn i. S. d. § 21 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 3 Nr. 2 UmwStG 2002, der bei der Ermittlung des Einkommens des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nach § 8b Abs. 2 KStG außer Ansatz bleibt, löst keine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 S. 1 KStG aus.

Fall

Die Klägerin, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreite Stiftung, wurde 1998 gegründet. Der Stiftungsgrundstock bestand aus sog. einbringungsgeborenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG i. d. F. vom 15.10.2002 (UmwStG 2002) nach einer Einbringung zum Buchwert. Mit Vertrag vom 20.1.2012 veräußerte die Klägerin diese Anteile.

Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung ermittelte der Prüfer einen Veräußerungsgewinn in Höhe von . . . Euro, wobei auf die quotal steuerverstrickten einbringungsgeborenen Anteile ein Betrag in Höhe von . . . Euro entfällt. Daraufhin erließ das FA einen Körperschaftsteuerbescheid für den VZ 2012, in dem 5 % des letztgenannten Betrages als nichtabziehbare Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 S. 1 KStG behandelt wurden.

Dagegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Einspruch Klage, der das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.8.2019[101] stattgab.

Die Revision des FA hatte keinen Erfolg.

Begründung

Das FG hat im Ergebnis zu Recht dahin erkannt, dass der von der Klägerin als nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreiter gemeinnütziger Einrichtung realisierte Veräußerungsgewinn i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG keinen Ansatz nichtabziehbarer Betriebsausgaben i. S. d. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG auslöst.

Der von der Klägerin im Streitjahr realisierte Veräuße...

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