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bAV: Durchführungswege

Frank Baumeister
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Zusammenfassung

 
Überblick

Bedingt durch die demografischen Veränderungen verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Dies bedeutet eine Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, denn Beitragssätze und Steuermittel können nicht beliebig erhöht werden. Damit die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft die wichtigste Säule der Altersversorgung bleibt, wurde sie mittels einer Reihe von Maßnahmen gestärkt (z. B. durch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr). Trotzdem steht fest: Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter ist eine Ergänzung der persönlichen Altersversorgung unerlässlich.

In diesem Gesamtkonzept kommt der betrieblichen Altersversorgung eine besondere Bedeutung zu. Allerdings hat sie viele Besonderheiten. Neben den verschiedenen Durchführungswegen gilt es die steuer- und beitragsrechtliche Förderung mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Arbeitgebers abzugleichen, um so für Unternehmen und Arbeitnehmer eine optimale Lösung zu finden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wesentlichen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung sind dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu entnehmen.

1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf betriebliche Altersversorgung beim Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes erhalten bleiben und wie Anwartschaften und Betriebsrenten im Fall einer Insolvenz geschützt sind. Seinen Schutz entfaltet das Gesetz aber nur, wenn betriebliche Alte...

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