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Bauturbo auf den Weg gebracht: Eine erste Analyse

Dr. Helmut Bröll
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Im Juli haben wir berichtet, dass die neue Bauministerin, Frau Hubertz, einen Gesetzentwurf ausarbeiten ließ, dessen zentraler Inhalt gemeinhin als Bauturbo bezeichnet wird. Dieser Gesetzentwurf (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) ist inzwischen auf den Weg gebracht worden. Das Bundeskabinett hat ihn im Mai 2025 beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Am 9. September 2025 fand im zuständigen Bundestagsausschuss eine große Anhörung aller Beteiligten statt. Anschließend ist eine zügige Beratung im Bundestag vorgesehen, sodass noch im Spätherbst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gerechnet werden kann.

Zur Bedeutung und zu den Folgen des Bauturbos sind z. T. ganz gegensätzliche Meinungen zu hören. Da ist zum einen die Meinung, der Bauturbo werde einen wichtigen Anstoß für den Wohnungsbau bringen. Zum anderen ist da die Warnung vor einer Horrorvision für die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Der Bauturbo werde es unmöglich machen, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu betreiben und werde die vorhandenen Strukturen auf längere Sicht auch zerstören.

Inhalt des Bauturbos

Der Bauturbo schafft eine befristete Sonderregelung für Wohnungsbauvorhaben, die mehr als 6 neue Wohnungen umfassen.

Zustimmung der Gemeinde

Der neue § 36e BauGB, in dem der Bauturbo enthalten ist, sagt: "Mit Zustimmung der Gemeinde kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften dieses Gesetzbuches oder den aufgrund dieses Gesetzbuches bestehenden Vorschriften in erforderlichem Maße abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist." Die planungsrechtlichen Vorschriften, die durch den Bauturbo beiseite geschoben werden können, sind sowohl Festsetzungen eines Bebauungspl...

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