Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Außenfinanzierung: Finanzierung über Kredite

Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Unter dem Begriff Außenfinanzierung werden alle Finanzierungsmaßnahmen zusammengefasst, die der externen Zuführung von Kapital dienen. Sie wird nach der rechtlichen Stellung der Kapitalgeber in Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung und mezzanine Finanzierungsformen unterteilt. Daneben finden sich weitere Unterteilungsformen, vor allem solche, die auf den Innovationsgrad des Finanzierungsinstruments abstellen.

1 Merkmale und Erscheinungsformen der Kreditfinanzierung

Die Fremdfinanzierung erfolgt üblicherweise durch externe Kreditgeber. Diese stellen dem Unternehmen die erforderlichen Mittel befristet bereit. Im Gegenzug verpflichtet sich das kreditnehmende Unternehmen, dem Kapitalgeber ein Entgelt in Form eines Zinssatzes (Zinsen) für die Kapitalüberlassung zu zahlen. Daraus ergibt sich eine feststehende Liquiditätsbelastung, die das Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Geschäftslage zu leisten hat. Am Ende der Laufzeit erhält der Kapitalgeber sein Kapital in nomineller Höhe durch die Tilgungsleistungen des Kreditnehmers zurück. Da es sich bei dem Zinssatz um eine gewinnunabhängige Vergütung handelt, ist der Kapitalgeber als Gläubiger nicht am Vermögenszuwachs und an den stillen Reserven beteiligt. Mitspracherechte bei der Geschäftsführung des Unternehmens scheiden ebenfalls aus. Im Gegenzug haftet er aber auch nicht für mögliche Verluste des Unternehmens.

Merkmale der Fremdfinanzierung

 
1. Befristete Kapitalüberlassung
2. Keine Haftung des Gläubigers für Verluste des Unternehmens
3. Gewinnunabhängige Vergütung in Form eines fest vereinbarten Zinssatzes
4. Keine Mitspracherechte
5. Zinsen sind als Betriebsausgaben von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer steuerlich absetzbar
6. Rückzahlungsanspruch in Höhe des Nominalbetrags
7. Anspruch auf Rückzahlung in Höhe der gesamten Gläubigerforderung im Liquidationsfall

Die Fremdfinanzierung umfasst alle finanziellen Mittel in Form von Fremdkapital und somit insbesondere den von den meisten mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommenen Bankkredit. Daneben fallen aber auch altbekannte Finanzierungsquellen wie Factoring, Leasing, Lieferantenkredite, Schuldscheindarlehen und Unternehmensanleihen (Corporate Bonds) unter die Fremdfinanzierung. Ferner haben sich in den letzten Jahren vermehrt Finanzinnovationen herausgebildet, die unter dem Begriff innovative alternative Finanzierungsformen zusammengefasst werden. Hierunter werden hybride Finanzierungsformen wie das Mezzanine-Kapital, aber auch Kreditfonds, Crowdfunding sowie die gebündelte KMU-Anleihe subsumiert.

Abb. 1: Finanzierungsformen

2 Klassische Kreditfinanzierung über Banken

2.1 Kreditfähigkeits- und Kreditwürdigkeitsprüfung

Viele Umfrageergebnisse unter mittelständischen Unternehmen belegen, dass der klassische Bankkredit ein nach wie vor wichtiges Finanzierungsmittel ist und der deutsche Mittelstand weiterhin auf die Fortsetzung der engen und i. d. R. langjährigen Geschäftsbeziehung mit seiner Hausbank vertraut. Allerdings sind die Anforderungen an die Kreditaufnahme deutlich gestiegen. Wesentlich dazu beigetragen haben die neuen Regelwerke Basel II, Basel III sowie das jüngste Änderungspaket Basel IV, die von den Kreditinstituten eine erhöhte Risikovorsorge bei der Kreditvergabe verlangen. Konkret werden Banken strengeren Regeln unterworfen, wie sie Kreditrisiken einzuschätzen und mit Eigenkapital zu unterlegen haben. Insbesondere bei langfristigen Darlehensformen, wie dem Immobilienkredit, muss die Kreditvergabe verantwortungsvoll erfolgen.

Als Kreditrisiko wird die Gefahr bezeichnet, dass ein Kreditnehmer aufgrund einer akuten Zahlungsunfähigkeit seinen Zahlungsverpflichtungen (Tilgung, Zinsen etc.) innerhalb eines bestimmten Zeithorizonts nicht oder nur unvollständig nachkommen kann.

Da das Kreditinstitut mit der Kreditvergabe ein Kreditrisiko eingeht, nimmt es zur Einschätzung dieses Risikos Prüfungen vor. Eine solche Prüfungspflicht ergibt sich einerseits aus dem Kreditwesengesetz[1] andererseits aber auch aus internen Vorgaben.

Für Kredit suchende Unternehmen ist es wichtig, die Beurteilungsmodalitäten des Kreditinstituts zu kennen, damit der Kreditvergabeprozess beschleunigt oder überhaupt erst ermöglicht werden kann.

Die Kreditprüfung umfasst im Wesentlichen 3 Aspekte:

  • die Kreditfähigkeitsprüfung,
  • die persönliche Kreditwürdigkeitsprüfung sowie
  • die wirtschaftliche Kreditwürdigkeitsprüfung.

Im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung werden die rechtlichen Voraussetzungen des Kreditnehmers im Hinblick auf eine Kreditgewährung geprüft. Hinterfragt wird, ob der Kreditantragsteller die Fähigkeit hat, rechtswirksam Kreditverträge abzuschließen. Das ist dann der Fall, wenn der Antragsteller rechts- und geschäftsfähig ist und darüber hinaus befugt ist, das Unternehmen nach außen zu vertreten.

Bei der persönlichen Kreditwürdigkeitsprüfung werden das Verhalten und die Zuverlässigkeit des Kreditantragstellers beurteilt. Insbesondere wird sich der Kreditgeber über die fachliche Eignung (z. B. Meisterprüfung), unternehmerische Eigenschaften (z. B. Marktpositionierung) oder auch persönliche Aspekte (z. B. familiäre Verhältnisse) informieren. Hierzu werden auch ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Cashflow stabilisieren: straffes Forderungsmanagement und solide Fremdfinanzierung: Bankenkredite sichern, Finanzierungsalternativen prüfen
Manager sitzt nachdenklich vor Flachbildschirm
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Der erhöhte Finanzierungsbedarf vieler Unternehmen fordert auch Banken heraus. Drohen mehr Insolvenzen, steigen auch Kreditrisiken. Wie wird sich das auf die Kreditvergabe auswirken? Finanzierungsalternativen zum traditionellen Bankkredit können noch bedeutsamer werden.


Fördergelder: Angebot der KfW für kleine und mittlere Unternehmen
Smiling businesswoman and businessman sharing laptop outdoors
Bild: mauritius images / Westend61 / Roger Richter

Mit dem sog. Venture Tech Growth Financing startet der nächste Baustein des Zukunftfonds. Einzelheiten dazu und generelle Informationen zu den Fördermöglichkeiten der KfW – auch für vom Ukraine-Krieg besonders betroffene Unternehmen – haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.


Haufe Shop: Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht
Bild: Haufe Shop

Der neue Kommentar beleuchtet die gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragsteuerlichen Aspekte von Non-Profit-Organisationen. Damit können Sie sicher und souverän mit den praktischen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgehen und Steuerfallen erkennen und vermeiden.


Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.2 Konditionengestaltung im Kreditgeschäft
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.2 Konditionengestaltung im Kreditgeschäft

Ist die Bank bereit, dem jeweiligen Unternehmen einen Kredit zu gewähren, so stellt sich die Frage, wie hoch der Zinssatz ist, den das Unternehmen für die Bereitstellung des Kredits zu zahlen hat. Es ist daher zweckmäßig, die einzelnen Bestandteile des ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren