Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Ausschüttungen von Aktien aus der Perspektive der Anteil ... / I. Einleitung

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Beschließt eine Aktiengesellschaft oder eine andere Kapitalgesellschaft[1] eine Ausschüttung[2], werden die Gewinne regelmäßig in Geld ausgeschüttet. Die Hauptversammlung kann allerdings auch eine sog. Sachausschüttung beschließen, wenn die Satzung eine entsprechende Möglichkeit vorsieht (§ 58 Abs. 5 AktG).

Beachten Sie: Die sich daraus ergebenden ertragsteuerrechtlichen Konsequenzen wurden in Praxis und Literatur zuletzt vermehrt im Hinblick auf die Fragestellung diskutiert, ob Drittstaatengesellschaften[3] eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr vornehmen können.[4]

Sachausschüttungen nationaler Kapitalgesellschaften: Ungeachtet dessen, gilt es auch bei nationalen Sachverhalten eine Vielzahl von Problemen zu beachten. Vor diesem Hintergrund soll der nachfolgende Beitrag einen systematischen Überblick über die ertragsteuerrechtlichen Konsequenzen von Sachausschüttungen nationaler Kapitalgesellschaften – aus der Perspektive der Anteilseigner – verschaffen. Dabei soll insbesondere auch auf die Frage eingegangen werden,

  • unter welchen Umständen eine Einlagenrückgewähr vorliegen kann und
  • welche (steuerrechtlichen) Konsequenzen sich aus einer solchen ergeben.
[1] Die für AG geltenden Regelungen (§ 58 Abs. 5, § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG) sind auf die GmbH sinngemäß anzuwenden, vgl. BFH v. 11.4.2018 – I R 34/15, BStBl. II 2020, 201 = GmbH-StB 2019, 6 (Schwetlik); Rengers in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 8 KStG Rz. 190 (Okt. 2021); Gosch in Gosch, KStG, 4. Aufl. 2020, § 8 Rz. 147.
[2] Mit dem Beschluss entsteht ein einklagbarer und selbständig verkehrsfähiger Anspruch des Aktionärs gegen die Gesellschaft auf anteilige Zahlung von Dividende, vgl. BGH v. 24.1.1957 – II ZR 208/55, NJW 1957, 588; OLG München v. 17.9.2014 – 7 U 3876/13, WM 2015, 335; Hennrichs/Pöschke in MünchKomm/AktG, 5. Aufl. 2022, § 174 AktG Rz. 44.
[3] Auch nach der ab 2006 geltenden Rechtslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein, vgl. BFH v. 10.4.2019 – I R 15/16, GmbH-StB 2019, 337 (Weiss); s.h. zur Ansicht der Finanzverwaltung: BMF v. 21.4.2022 – IV C 2 - S 2836/20/10001:002 – DOK 2022/0364601, BStBl. I 2022, 647 = GmbH-StB 2022, 212 (Böing/Groll). Für Körperschaften und Personenvereinigungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, gelten gem. § 27 Abs. 8 KStG grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie für inländische Gesellschaften, vgl. hierzu Oellerich in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 27 KStG Rz. 80 ff. (Dez. 2021).
[4] Vgl. BFH v. 13.7.2016 – VIII R 47/13, BStBl. II 2022, 263 = GmbH-StB 2016, 322 (Weiss); BFH v. 13.7.2016 – VIII R 73/13, BStBl. II 2022, 271 = GmbH-StB 2016, 324 (Weiss); Rengers in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 8b KStG Rz. 115 (Dez. 2021); Niedermaier, DStR 2017, 1009.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    636
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    473
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    383
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    294
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    290
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    282
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    272
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    266
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    263
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    262
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    209
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    202
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    197
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    180
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    173
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    171
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    170
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    170
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Steuer Office Excellence
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH Kommentierung: Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.


BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann.


Finanzinstrumente: Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung
Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung
Bild: Haufe Shop

Dieses Werk ist ein kompaktes Kompendium zu steuerlichen, aber auch zivil-, gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen bei stillen Gesellschaften und Unterbeteiligungen. Zahlreiche Beispiele, Praxistipps, Tabellen und Übersichten erleichtern die Umsetzung im Tagesgeschäft. 


Ausschüttungen von Aktien a... / II. Vorliegen einer Sachausschüttung
Ausschüttungen von Aktien a... / II. Vorliegen einer Sachausschüttung

Sofern die Satzung dies vorsieht, besteht gem. § 58 Abs. 5 AktG die Möglichkeit, den Aktionären anstelle einer Barausschüttung eine Sachausschüttung[5] zukommen zu lassen. Sachdividende erfordert besondere Satzungsermächtigung: Wie das Erfordernis einer ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren