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"Arschlöcher aus München" – Fristlose Kündigung und Schmerzensgeld für Vermieter

Rudolf Stürzer
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1 Leitsatz

Eine öffentliche Beleidigung durch einen Prominenten in einer Fernsehsendung ("Diese Arschlöcher aus München") mit dem Zusatz: "Meine Waffe ist die Öffentlichkeit" rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sowie ein angemessenes Schmerzensgeld für den Vermieter.

2 Normenkette

§§ 543, 823 BGB; § 185 StGB

3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters und unter Abwägung beiderseitiger Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs. 1 BGB). Nach ständiger Rechtsprechung kann sich die Unzumutbarkeit für den Vermieter auch aus einer groben Beleidigung des Vermieters, seiner Angehörigen, aber auch von Mitbewohnern des Hauses ergeben. Dies kann auch dann gelten, wenn das Mietverhältnis bereits mehr als 50 Jahre bestanden hat.

4 Die Entscheidung

Zwischen dem bekannten Musiker Frank Zander ("Hier kommt Kurt"), der auf Ibiza sowie in einer seit 1967 gemieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Charlottenburg lebt, und einem Unternehmer aus München-Pullach, der das Haus gekauft hat, entzündete sich anlässlich einer Dachsanierung ein massiver Streit. Frank Zander und seine Ehefrau hatten sich von der Baustelle in ihrem Haus, insbesondere während des Corona-Lockdowns, massiv beeinträchtigt gefühlt. Nach mehreren Vorfällen eskalierte der Streit. In einem Podcast der Moderatorin eines Fernsehsenders erklärte Zander auf die Frage, wer ihn ärgere, "Das sind eben die neuen Hauseigentümer, irgendeine Vereinigung von Idioten aus München, die haben sich zusammengerottet und das Haus gekauft". "Musikern, Theater und so, denen geht es richtig dreckig, aber der Baubranche und diesen Arschlöchern aus München…", "Meine Waffe is...

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