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ArbMedVV: Rechtsgrundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Julius Scheil, Dipl.-Ing. Alfred Schröder
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) fasst die arbeitsmedizinischen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen zusammen. Sie löste die Regelungen ab, die früher in den einzelnen Fachverordnungen enthalten waren. Die ArbMedVV konkretisiert also die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Auch die Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (DGUV-V 6) wurden einbezogen, sodass diese Vorschrift aufgehoben werden konnte. In einem Anhang konkretisiert die ArbMedVV diejenigen Tätigkeiten, bei denen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen und nachgehende Untersuchungen anzubieten sind.

1 Zusammenfassung von Pflichten

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Rechtsgrundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis: In sechs Fachverordnungen wird verpflichtend Bezug genommen.

 
Achtung

Arbeitssicherheitsgesetz

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz unberührt!

Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit hat die EU vielfältige Anstrengungen unternommen. Die Grundzüge der präventivmedizinischen Überwachung wurden in Art. 4 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) vorgegeben, die in § 11 Arbeitsschutzgesetz umgesetzt wurden. Das Arbeitsschutzgesetz enthält neben dem Gentechnikgesetz die Ermächtigung für die ArbMedVV, die damit denselben Stellenwert hat wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder ...

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