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Arbeitszeitmanagement: Schlüsselfaktor für Unternehmen u ... / 2.3.14 Aktivrente

Prof. Dr. Ulrike Hellert
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Seit dem 1.1.2026 können sozialversicherte, ältere Beschäftigte von dem sog. "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter" Gebrauch machen. Damit möchte der Gesetzgeber ältere Beschäftigte motivieren, ihre Arbeitskompetenz auch nach dem 67. Lebensjahr dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Pro Monat können maximal 2.000 Euro steuerfrei dazu verdient werden. Allerdings wird weiterhin der Sozialversicherungsbeitrag vom Bruttoverdienst fällig. Vor allem soll hiermit eine Maßnahme angeboten werden, die dem Fachkräftemangel aufgrund des demografischen Wandels, entgegenwirkt.

Bei der Umsetzung gilt es unterschiedliche Faktoren zu beachten:

  • Zielgruppe – für wen ist die Aktivrente interessant?
  • Arbeitszeitgestaltung – welche Arbeitszeitmodelle bieten sich an?
  • Zeitdauer – für wie lange ist es sinnvoll die Aktivrente zu nutzen?

Grundsätzlich steht die Aktivrente allen sozialversicherten Erwerbstätigen offen. Bei näherer Betrachtung liegt der Fokus tendenziell bei gut ausgebildeten Fachkräften, die über eine langjährige Erfahrung im Unternehmen verfügen. Die Aktivrente setzt voraus, dass der oder die Beschäftigte über eine gute Arbeitsfähigkeit verfügt, sich also sehr gut eine weitere Arbeitstätigkeit vorstellen kann. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter z. B. sowohl körperlich als auch psychisch in der Lage ist, die beruflichen Herausforderungen auch nach einem langen Berufsleben meistern zu können. Die betriebliche Gesundheitsprävention sollte daher flankierend von Bedeutung sein. Beschäftigte die in ihrem Berufsleben stark körperlich und/oder psychisch gefordert waren, werden wahrscheinlich weniger für die Aktivrente in Frage kommen.

Auch für die Aktivrente sollten flexible Arbeitszeitmodelle angeboten werden. Hier könnten flexible Teil...

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