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Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien / 2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Dr. Madelaine Isabelle Baade
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2.1.1 Allgemeine Treuepflicht

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B. die Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Verschwiegenheitspflicht im Hinblick auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Wettbewerbsverbot im bestehenden Arbeitsverhältnis.[1]

[1] §§ 60, 61 HGB, § 242 BGB.

2.1.2 Nebenpflichten im Einzelnen

Die wichtigsten Nebenpflichten sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden.

a) Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungspflichten

Bei den Anzeige- und Auskunftspflichten ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Auskunftspflichten wie etwa aus § 5 Abs. 1 EFZG (Anzeige der Arbeitsunfähigkeit) und solchen, die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und der Treuepflicht ergeben.

Wichtige gesetzliche Auskunfts- und Anzeigepflichten sind v. a.:

  • Anzeige der Arbeitsunfähigkeit, § 5 Abs. 1 EFZG (Krankmeldung)
  • Anzeige der Schwangerschaft und des voraussichtlichen Entbindungstermins, § 15 Abs. 1 MuSchG

    Hinweis: Mitzuteilen ist auch, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet.[1]

  • Anzeige des Antrags auf Elternzeit, § 16 BEEG (beachte: Anzeige muss 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen)

Im Arbeitsvertrag werden häufig Anzeige- und Auskunftspflichten ausdrücklich geregelt. Dazu gehören bspw.

  • Anzeige von Nebentätigkeiten (dazu mehr unter c))
  • Anzeige von Führerscheinverlust (v. a. bei Berufskraftfahrern oder bei Dienstwagenvereinbarung)

Daneben treffen den Arbeitnehmer auch ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage Mitteilungs- oder Anzeigepflichten. Wichtig zu nennen sind hierbei:

  • Anzeige drohender Schäden[2]

    Da den Arbeitnehmer die Pflicht trifft, da...

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