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Arbeitsvertrag (BAT)

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1 Einleitung

Der Arbeitsvertrag ist die Summe der Regeln, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Arbeitsverhältnis zugrunde legen wollen.

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden.

 
Praxis-Beispiel

Der Hausmeister der Grundschule vereinbart mit A die Übernahme der Reinigungsarbeiten gegen ein Entgelt von 350 EUR monatlich. Die beiden sind sich darüber einig, dass A wöchentlich 9 Stunden arbeiten soll.

Hier sind mündlich die Hauptleistungspflichten Geld gegen Arbeit vereinbart.

Im Übrigen gelten für dieses Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen, also das BGB für die Frage der Erfüllung von Leistungen und für die Kündigungsfristen, das BUrlG für die Dauer des Erholungsurlaubs und das EFZG im Falle einer Krankheit des Arbeitnehmers.

Sollen auf ein Arbeitsverhältnis andere Bestimmungen, die nicht gesetzlich geregelt sind, angewendet werden, so muss dies konkret vereinbart werden.

Diese anderen Bestimmungen können aus Individualabreden bestehen oder die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag sein.

Auch ohne eine derartige ausdrückliche Vereinbarung kommt die Anwendung von Tarifverträgen in Frage, wenn entweder ein Fall von Tarifbindung vorliegt oder der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.

 
Praxis-Beispiel
  1. Bürgermeister B sagt dem Bewerber A nach Ende des Vorstellungsgesprächs: "Ich freue mich, Sie als unseren neuen Mitarbeiter begrüßen zu dürfen." Die Gemeinde ist nicht tarifgebunden, aber bei allen Arbeitsverhältnissen ist die Geltung des BAT vereinbart.

    Das Arbeitsverhältnis von A regelt sich dann aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach BAT. Das heißt, dass A 38,5 Stunden wöchentlich arbeiten muss und sein Gehalt sich nach der Vergütungsgruppe richtet, die sich aufgrund der auszuübenden Tätigkeit bestimmt.

    (Das Problem der fehlenden Personalratsbeteiligung soll hier n...

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