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Arbeitsschutz bei Extremwetterlagen / 3.4 Schutzmaßnahmen (TOP-Maßnahmen)

Carsten Magiera
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3.4.1 Vorbeugende Maßnahmen vor einem Sturm

  • Windreaktionspläne erstellen und schulen.
  • Bei Arbeiten im Freien sturmsicher planen und bauen.
  • Absicherung von Baustellen, Gerüsten und Kränen: Regelmäßig Kontroll- und Wartungsarbeiten von kritischen Teilen (Aufbauten; Kräne, Gerüste, Hubbühnen usw.) von Fachleuten durchführen lassen. Jeder Kran hat spezifische Windlastgrenzen, die im Betriebshandbuch des Herstellers festgelegt sind.
  • Installation von Windmessanlage/ Windsensoren, die anzeigen, wenn kritische Werte erreicht werden und Arbeiten (siehe auch § 8 DGUV-V 1)einzustellen sind. Es muss also festgelegt werden, bei welcher Windgeschwindigkeit Arbeiten eingestellt und z. B. Verkleidungen entfernt werden müssen.
  • Sturmschaden-Versicherungen abschließen.
  • Verfügbare Möglichkeiten zur Information über Unwetterereignisse und Unwetterwarnungen nutzen.
  • Sicheres Verstauen von losen Gegenständen, Materialien und Werkzeugen und allem, was Schäden an Personen oder Gebäuden verursachen kann.
  • Vorher klären und unterweisen, wo sich Personen in Sicherheit bringen können.
  • Festlegen, bei welcher Windgeschwindigkeit das Gelände komplett geräumt wird.
  • Fahrzeuge nicht in der Nähe von hohen Bäumen parken.
  • Evakuierungspläne und Notfallmaßnahmen vorbereiten und aktuell halten.
  • Falls möglich, Arbeiten in exponierten Bereichen vermeiden.
  • Wetterfeste Schutzkleidung inkl. Helme und rutschfeste Schuhe u. a. bereitstellen (DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" beachten)
 
Wichtig

Krane

  • Kranführer muss regelmäßig Windmessungen mit einem fest verbauten oder mobilen Messgerät (Anemometer) durchführen
  • Betriebsgrenzen beachten
  • Arbeitsbereich absichern, um Gefahren durch herabfallende Lasten oder Kranbewegungen zu minimieren
  • Lasten nicht hängen lassen, da sie unkontrolliert schwingen können
  • Ausleger in Sicherheitsstellung bringen (z. B. freidr...

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