Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitsförderung / Sozialversicherung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Aktive Arbeitsförderung

Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind größtenteils sog. "Kann-Leistungen". Das bedeutet, dass die örtliche Agentur für Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Förderung entscheidet.

1.1 Antrag

Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nur auf Antrag und grundsätzlich frühestens ab dem Tag der Antragstellung erbracht. Die Agentur für Arbeit kann in Härtefällen eine nachträgliche Antragstellung zulassen.[1]

[1] §§ 323 bis 325 SGB III.

1.2 Zuständigkeit

Der Antrag ist regelmäßig vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Wohnort oder die Betriebsstätte des Antragstellers liegt.

2 Beratung/Vermittlung

Jugendliche und Erwachsene haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung in allen Fragen der Berufswahl oder der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und entsprechender Fördermöglichkeiten. Die Leistung folgt dabei dem Ansatz der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die alle relevanten Fragen entlang einer gesamten Erwerbsbiografie umfassen soll. Ein Kernangebot ist die Weiterbildungsberatung, die insbesondere mit Blick auf die Anforderungen der Digitalisierung und Automatisierung entsprechende Qualifizierungsoptionen aufzeigen und über Förderwege informieren soll.[1]

 
Hinweis

Online-Angebote

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern an, bei der Beratung und Vermittlung auch die Möglichkeiten der Videokommunikation zu nutzen. Das digitale Angebot soll Präsenzgespräche nicht ersetzen, aber dort genutzt werden, wo es sinnvoll und gewünscht ist. Das Angebot ist freiwillig, d. h. die Ablehnung einer Einladung zu einem Videogespräch seitens eines Arbeitslosen hat deshalb (anders als die Nichtbefolgung eines anberaumten persönlichen Meldetermins)[2] keine nachteiligen Folgen.

Das neue Kommunikationsangebot ist eingebunden in weitergehende...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    859
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    842
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    837
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    635
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    620
  • Jubiläumszuwendung
    594
  • Jubiläumsgeld
    591
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    562
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    551
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    538
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    528
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    510
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    503
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    502
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    468
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    446
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    442
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    440
  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
    422
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    419
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung

Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung! Das Buch zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen Änderungen für das Jahr 2025.


Insolvenzgeld als Absicherung von Arbeitsentgelt
Insolvenzgeld als Absicherung von Arbeitsentgelt

Zusammenfassung Überblick Das Insolvenzgeld ist eine arbeitgeberumlagefinanzierte Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Abgesichert werden die Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers. Im ...

4 Wochen testen

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren